Aufmachung des Honigs „Heimatliebe Bodensee“ passt nicht zur Herkunft
Zusammenfassung
Die Aufmachung lässt die Herkunft vom Bodensee vermuten, doch der Honig stammt aus „EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Die Anbieterfirma sollte nicht mit „Heimatliebe Bodensee“ und „Bienenhof Bodensee“ werben, wenn der Honig nicht vom Bodensee stammt.
Beschwerde
Mir ist ein Werbeaufsteller „Natur Pur vom Bodensee“ für Honig aufgefallen. Bei stichprobenweiser Betrachtung einzelner Honiggläser, darunter „Hänsel und Gretel“, habe ich aber als Herkunft des Honigs den Text „Honig aus EU- und Nicht-EU-Länder“ entdeckt.
In meinen Augen suggeriert die Bewerbung, dass es sich bei den Produkten um Erzeugnisse aus der Bodenseeregion handelt. Gemäß der Deklarierung „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ ist dies aber nicht der Fall. Würde tatsächlich Honig vom Bodensee verkauft werden, so müsste laut der Deutschen Honigverordnung die Beschriftung „Deutscher Honig“ lauten.
Verbraucher aus Stockach vom 25.01.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Dass der Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern stammt, steht im Widerspruch zu der Werbung mit Heimatliebe Bodensee.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite ist außer dem Namen „Hänsel & Gretel Honig Wald“ das Logo der Anbieterfirma „Heimatliebe Bodensee“ und unterhalb des Produktnamens der Hinweis „Heimatliebe Bienenhof Bodensee“ zu sehen. Auf der Rückseite ist als Herkunftshinweis „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ aufgedruckt. Der Sitz der Anbieterfirma ist in Allensbach am Bodensee.
Auf Heimatliebe-bodensee.com informiert der Anbieter unter der Überschrift „Heimatliebe Bio Imkerei“: „[…] wollen wir euch regionalen Geschmack und den anderer Länder und Landschaften durch Honige und andere Lebensmittel näherbringen. Deshalb arbeiten bzw. kooperieren und unterstützen wir weltweit Imker […]“.
Das ist geregelt:
Laut Honigverordnung muss bei Honig das Ursprungsland, in dem das Produkt erzeugt wurde, angegeben werden. Bei mehr als einem Ursprungsland sind – je nach Herkunft – die Angaben
• Mischung von Honig aus EU-Ländern
• Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern oder
• Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern
zulässig.
Informationen über Lebensmittel dürfen zudem nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der zweifache Hinweis auf der Schauseite auf den Bodensee in Kombination mit dem Begriff „Heimatliebe“ weist deutlich auf einen Honig aus der Region Bodensee hin. Kaufinteressierte haben nach Ansicht von Lebensmittelklarheit keinen Anlass an anderer Stelle des Etikettes nach einem davon abweichenden Herkunftshinweis zu suchen.
Es ist nicht zu akzeptieren, dass sich hinter dieser Regional-Werbung ein Honig verbirgt, der laut Aufschrift aus EU und Nicht-EU stammt und die Firma laut Website Imker weltweit unterstützt.
Fazit:
Die Anbieterfirma sollte nicht mit Heimatliebe Bodensee und Bienenhof Bodensee werben, wenn der Honig nicht vom Bodensee stammt.
Stellungnahme der Heimatliebe Bodensee GmbH, Allensbach
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 19.03.2024 liegt bisher keine Antwort vor.