So haben Hersteller reagiert:

Balis Basil – Basilikum Ingwer Drink

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Basilikum Ingwer Drink enthält nun Ingwerextrakt. Nach wie vor stammt die grüne Farbe hauptsächlich von Farbstoffen
Geändert

Auf dem Flaschenetikett steht „Basilikum Ingwer Drink“. Statt Ingwer taucht in der Zutatenliste jedoch „natürliches Aroma“ auf, das nicht aus Ingwer hergestellt sein muss. Für die grüne Farbe des Getränks sorgen in erster Linie die zugesetzten Farbstoffe. Das enthaltene Basilikum-Extrakt reicht offensichtlich hierfür nicht aus. Die Zusammensetzung des Getränks entspricht daher nicht dem, was Verbraucher bei einem „Basilikum-Ingwer-Drink“ erwarten. Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite auf die Aromatisierung und die Färbung des Getränks hinweisen.

Das Produkt mit dem Namen Balis wird auf der Vorderseite mit Basilikum Ingwer Drink beschrieben. Gemäß Zutatenliste sind jedoch nur 0,004 % Basilikum und kein Ingwer enthalten.
Verbraucher aus Grönwohld vom 21.07.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Produktmeldung:

Darum geht’s:

Die Schauseite bewirbt das Getränk als „Basilikum Ingwer Drink“. Auf dem rückwärtigen Flaschenetikett steht die Bezeichnung „Erfrischungsgetränk mit Basilikum-Ingwer-Geschmack“. Laut Zutatenliste enthält das grünfarbene Getränk neben vielen weiteren Zutaten natürliches Aroma, Basilikumextrakt (0,004 %) sowie die Farbstoffe Kupferchlorophyllin und Carotin. Ingwer ist nicht als Zutat aufgeführt.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Des Weiteren schreibt die Verordnung vor, dass Zutaten, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder die durch Worte oder eine graphische Darstellung hervorgehoben werden, mit ihrem Mengenanteil anzugeben sind. Nach den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke müssen hervorgehobene Zutaten in Charakter gebender Menge enthalten oder sensorisch deutlich wahrnehmbar sein. Ausnahmen der Mengenangabe sind möglich, wenn die Zutat zum Beispiel in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung verwendet wird.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Das Getränk enthält neben Wasser und Zucker zahlreiche Zutaten, aber ausgerechnet der im Produktnamen genannte Ingwer erscheint namentlich nicht in der Zutatenliste. Für den Ingwergeschmack kann nur der Zusatz „natürliches Aroma“ sorgen, dessen Ausgangsstoff nicht Ingwer sein muss. Hinzu kommt, dass der Hersteller dem Getränk die Farbstoffe Kupferchlorophyllin und Carotin zugibt, da 0,004 Prozent Basilikumextrakt offensichtlich nicht für die gewünschte hellgrüne Farbe des Getränks ausreichen. Verbraucher können daher durch die Aufmachung des Getränks eine andere als die tatsächliche Zusammensetzung erwarten.

Fazit:

Der Hersteller sollte deutlich auf die Aromatisierung und die Färbung hinweisen.

Stellungnahme der BALIS GmbH, München

Kurzfassung:

Wir bedauern sehr, dass sich der Verbraucher durch die Aufmachung unseres Produkts getäuscht gefühlt hat. Das lag selbstverständlich nicht in unserer Absicht. Wir haben die Hinweise berücksichtigt. Konkret wird künftig der Ingwer (heute in den natürlichen Aromen enthalten) als Ingwer-Extrakt separat ausgelobt. Die Mengenangabe beim Basilikum-Extrakt wird entfernt, da dies irreführend für den Verbraucher ist. Es reichen bereits Kleinstmengen eines Extrakts für einen intensiven Geschmack aus.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Bezeichnung des Drinks im Oktober 2018 in „Erfrischungsgetränk Citrus mit Basilikum-Ingwer-Geschmack“ geändert. Außerdem enthält die geänderte Rezeptur nun Ingwer-Extrakt. Nach wie vor weckt beim ersten Blick auf die Flasche die grüne Farbe die Erwartung, dass das enthaltene Basilikum das Getränk färbt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.