So haben Hersteller reagiert:

Beautybears entfernt übertriebene Werbung für „Keratin-Bärchen“

Änderung: Mit Keratin gegen „brüchige und strapazierte Nägel“ – das vermittelte die Werbung für „You nailed it“-Gummibärchen der Marke „bears with benefits“.
Geändert

Mit der Werbung für Keratin als „Schlüsselelement“ für „starke und gesunde“ Nägel versprach der Anbieter eindeutig zu viel. Insbesondere sollten die keratinhaltigen Gummibärchen die Lösung sein für Nägel, die sich leicht spalten oder abbrechen. Solche positiven Effekte sind nicht zu erwarten. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit entstand insgesamt ein falscher Eindruck über die tatsächlich mögliche Wirkung der „Keratin-Bärchen“.  
Der Anbieter hat die übertriebenen Aussagen zu Keratin beim Online-Angebot entfernt. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit steht die Substanz „Keratin“ weiterhin als Hauptwirkstoff im Blickfeld der Verpackung und im Online-Shop, obwohl sie es definitiv nicht ist.  

Bears with Benefits wirbt „Keratin-Bärchen“ in Verbindung mit Vorher/Nachher Bildern und diversen Aussagen zu Keratin damit, dass diese Gummibärchen gegen brüchige Nägel helfen würden.
Verbraucherin aus Bruchsal vom 27.02.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Wenn es so einfach wäre: Bei brüchigen Nägeln „Keratin-Bärchen“ essen. Der Anbieter wirbt vollkommen übertrieben und zudem mit einer Substanz, für die eine Wirkung gar nicht nachgewiesen ist.

Darum geht’s:

Auf bears-with-benefits.com bewirbt der Anbieter das Produkt „You nailed it – mit Keratin für Nägel und Haare“ zunächst mit Aussagen zu enthaltenen Mineralstoffen wie Zink und Selen sowie dem Vitamin Biotin. Vor dem Abschnitt mit „Produktinformationen“ steht „gemeinsam mit der promovierten Ernährungsmedizinerin Dr. Anne Latz auf wissenschaftlicher Basis entwickelt“, gefolgt von einem Porträt der Entwicklerin mit weißem Kittel. 
Unter „Produktinfo“ heißt es dann unter anderem: 

  • „Leidest du auch unter brüchigen und strapazierten Nägeln, die sich spalten oder leicht abbrechen?“
  • „Dann könnten unsere leckeren You Nailed it – Keratin Bärchen die Lösung sein.“
  • „Keratin ist nicht nur ein Schlüsselelement für kräftige Haare, sondern auch für starke und gesunde Nägel.“
  • „Unsere Keratin Bärchen sind darauf ausgelegt, genau dieses Defizit auszugleichen. Indem du deinem Körper regelmäßig Keratin zuführst, unterstützt Du die natürliche Festigkeit und Widerstandsfähigkeit Deiner Nägel von innen heraus.“
  • „Da Keratin ein wichtiger Bestandteil der Nägel ist, kann es Berichten zufolge auch positive Wirkungen auf die Nägel haben.“

Laut Zutatenliste enthält das Produkt 4,26 Prozent hydrolisiertes Keratin.

Das ist geregelt: 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln. 
Unternehmen dürfen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Folgende Aussagen sind zugelassen:
-    Biotin: Trägt zur Erhaltung normaler Haare und normaler Haut bei
-    Zink: Trägt zur Erhaltung normaler Haut, Haare und Nägel bei
-    Selen: Trägt zur Erhaltung normaler Haare und Nägel bei
Beantragte Claims für Keratin hat die EU-Kommission abgelehnt und sind daher nicht erlaubt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Mit der Werbung schießt der Anbieter vollkommen über die mögliche Wirkung der Gummibärchen hinaus. Keratin ist zwar ein Bestandteil von Nägeln, aber das heißt noch lange nicht, dass keratinhaltige Gummibärchen „brüchige Nägel“ retten können. 
Selbst für die enthaltenen Mineralien Zink und Selen darf der Anbieter nicht mit einer Verbesserung werben, erst recht nicht für brüchige oder geschädigte Nägel. Die Werbung mit dem vermeintlichen Wirkstoff „Keratin“ ist daher unseriös. 

Fazit:

Der Anbieter sollte die übertriebene „Keratin“-Werbung entfernen.

Stellungnahme der Beautybears GmbH, Grünwald

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 09.04.2024 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Der Anbieter hat die übertriebenen Werbeversprechen für Keratin entfernt. 
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit steht die Substanz „Keratin“ weiterhin als Hauptwirkstoff im Blickfeld der Verpackung und im Online-Shop, obwohl sie es definitiv nicht ist.