So haben Hersteller reagiert:

Becker Feinkost Nudelsalat mit Geflügelwurst

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Nudelsalat wird nicht länger mit dem Hinweis „Natürlich und frisch“ beworben.
Geändert

Der Anbieter wirbt auf dem Deckel mit der Angabe „Natürlich & frisch“. Die Zutatenliste führt aber mehrere Zusatzstoffe, Aromen sowie weitere hochverarbeitete Zutaten wie hydrolysiertes Pflanzeneiweiß auf. Die Zusammensetzung entspricht daher aus unserer Sicht nicht der Werbung „natürlich“. Der Anbieter sollte auf die Werbung mit „natürlich“ verzichten.

Auf dem Deckel der Verpackung befindet sich ein roter Kreis mit der Aufschrift ,,Natürlich & frisch“. Natürlich ist der Nudelsalat aber keineswegs, da ein Ausschnitt aus der Zutatenliste lautet: ,,hydrolysiertes Pflanzeneiweiß, Stabilisator E451, Emulgator E471, Konservierungsstoff E250, Antioxidationsmittel E300 [...] Aromen, Süßungsmittel Saccharin-Natrium".
Verbraucherin aus Oldenburg vom 12.01.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung

Darum geht’s:

Auf dem Deckel der Verpackung ist ein deutlicher Hinweis „Natürlich & frisch“ aufgedruckt. In der Zutatenliste finden sich mehrere Zusatzstoffe mit E-Nummern sowie Zutaten wie hydrolysiertes Pflanzeneiweiß, Aromen, Dextrose und das Süßungsmittel Saccharin-Natrium.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften oder die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dies gilt auch für die Aufmachung der Lebensmittel.
Eine allgemeingültige Definition des Begriffes „natürlich“ gibt es nicht.

Die Leitsätze für Gewürze des Deutschen Lebensmittelbuches beschreiben den Begriff „Gewürze“ als geschmack- oder geruchgebende Pflanzenteile ohne weitere Zusätze.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Ansicht können Verbraucher bei der Werbung mit „natürlich“ Lebensmittel, die weitgehend naturbelassen erwarten. Zusatzstoffe und Aromen sind Substanzen, die entweder chemisch gewonnen oder durch meist mehrere Produktionsschritte aus Lebensmitteln isoliert werden können. Auch die Hydrolyse von Pflanzeneiweiß ist mit chemischen Prozessen verbunden. Die Zusammensetzung entspricht daher aus unserer Sicht nicht der Werbung „natürlich“.

Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Anbieter die Zutat „Gewürze“ aufführt und dahinter in Klammern schreibt: „teilweise auf Trägerstoff Dextrose, Aromen“. Gemäß der Leitsätze für Gewürze sind Gewürze aber nur geruch- oder geschmackgebende Pflanzenteile ohne weitere Zusätze. Gewürze mit weiteren Stoffen wie Aromen sollten demnach als „Gewürzzubereitungen“ bezeichnet werden.  

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Werbung mit „natürlich“ verzichten und die Gewürzzubereitung korrekt benennen.

Stellungnahme der Becker Feinkost GmbH, Westerstede:

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale

Wir setzen in unserem Betrieb bei Herstellung der Salate keine künstlich haltbar machenden oder chemisch den Geschmack verstärkenden Zusatzmittel zu, was sich u.a. im Geschmack sowie in dem kurzen MHD, was wir geben, niederschlägt. Die aufgeführten chemischen Zusätze kommen über die Zutaten in die Salate. (hier: Geflügelwurst)

  • Beschwerde wegen aufgeführter Zusatzstoffe sowie der Bezeichnung „Natürlich“: Mit der nächsten Druckauflage unserer Deckeletiketten werden wir den Aufdruck entfernen.
  • Beschwerde über den Begriff Gewürze auf Trägerstoff: Wir werden in der Auflistung der Inhaltsstoffe in Zukunft von Gewürzzubereitungen sprechen.

Ergebnis

Der Anbieter hat den Hinweis „natürlich & frisch“ auf der Schauseite durch „50 Jahre“ sowie den Begriff „Gewürze“ in der Zutatenliste durch die Bezeichnung „Gewürzzubereitung“ ersetzt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.