Biscotto Butter-Ringe, 400 g
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Sowohl der Produktname als auch die Hervorhebung „Butterspritzgebäck mit 35 % Butter“ und der abgebildete Butterkringel können den Eindruck vermitteln, dass echte Butter in den Keksen steckt. Laut Zutatenliste enthalten sie stattdessen 29 Prozent Butterreinfett. Dieses stammt zwar aus Butter, ist jedoch nicht dasselbe wie Butter. Der Hersteller sollte auf den Hinweis „mit 35 % Butter“ verzichten oder an gleicher Stelle auf die Verwendung von Butterreinfett hinweisen.
Beschwerde
Auf der Vorderseite und auch auf der Rückseite wird mit einem Butteranteil von 35 % geworben. Schaut man auf die Zutatenliste, ist aber nur wesentlich günstigeres Butterreinfett drin. Man schreibt zwar, dass 29 % Butterreinfett 35 % Butter entspricht, doch das ist für mich täuschend. Butter ist mehr als nur Fett, die anderen Inhaltsstoffe der Butter sind im Butterreinfett nicht enthalten. Wenn ich etwas mit Butter kaufe, möchte ich auch, dass Butter darin ist, besonders wenn man auf der Vorderseite mit einem hohen Buttergehalt wirbt.
Verbraucher aus Leipzig vom 25.09.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Unter dem Produktnamen „Biscotto Butter Ringe“ hebt der Hersteller die vermeintlich enthaltene Butter mit einer Abbildung sowie der Angabe „Butterspritzgebäck mit 35 % Butter“ hervor. Laut Zutatenliste enthalten die Kekse statt Butter 29 Prozent Butterreinfett. In einer Fußnote ist zudem erklärt, dass dies 35 Prozent Butter entspricht.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Entsprechend den Leitsätzen für Feine Backwaren sollten Butterkekse mindestens 10 Kilogramm Butter pro 100 Kilogramm Getreide oder die entsprechende Menge Butterreinfett enthalten. Der Umrechnungsfaktor von Butter zu Butterreinfett ist in den Leitsätzen mit 0,82 festgelegt, da Butter einen Fettgehalt von mindestens 82 Prozent aufweisen muss.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Butterreinfett wird durch Erhitzen und Zentrifugieren aus Butter gewonnen. Es ist somit stärker verarbeitet als Butter und hat einen Fettgehalt von nahezu 100 Prozent. Bei Butter liegt der Fettgehalt bei etwa 82 Prozent. Daraus ergeben sich ein Qualitätsunterschied sowie Unterschiede für die weitere Verwendung, denn Butterreinfett verträgt beispielsweise mehr Hitze als Butter. Eine einfache Umrechnung der verwendeten Zutat Butterreinfett zu Butter geht aus unserer Sicht an der Verbrauchererwartung vorbei.
Fazit:
Der Hersteller sollte auf den Hinweis „mit 35 % Butter“ verzichten oder an gleicher Stelle auf die Verwendung von Butterreinfett hinweisen.
Stellungnahme der D. Borggreve Zwieback- und Keksfabrik KG, Neuenhaus
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 02.10.2019 hat der Hersteller bisher nicht reagiert.
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Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.