Blütenpollen nicht länger im Online-Shop „Bayerwaldhofladen“
Zusammenfassung
In seinem Online-Shop bewarb der „Bayerwaldhofladen“ Blütenpollen mit einer stärkenden Wirkung auf Immunsystem und Knochen. Außerdem sollten die Pollen Krankheiten vorbeugen oder Symptome beispielweise Erkältungen lindern. Bei Letzteren handelt es sich um krankheitsbezogene Aussagen, die für Lebensmittel verboten sind. Des Weiteren wies der Anbieter auf Vitamine und Mineralien wie Zink hin, ohne jedoch die konkreten Mengen zu nennen. Das Unternehmen hat das Angebot für die Blütenpollen aus seinem Shop entfernt.
Beschwerde
Ich ärgere mich über die unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen. Die Aussage „Blütenpollen stärken das Immunsystem, steigert die Vitalität, Knochen gestärkt und kann bestimmte Krankheiten vorbeugen und ihre Symptome lindern (z.B. Magen-Darm-Beschwerden, Erkältungen).“ ist nach der Health Claim-Verordnung nicht für das Lebensmittel Blütenpollen zugelassen. Zudem fehlt eine mengenmäßige Angabe über den Gehalt der ausgelobten Vitamine und Mineralstoffe und deren Referenzwerte.
Verbraucher aus Straelen vom 30.08.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Die Werbung für Blütenpollen geht zu weit: Pauschale Aussagen zu einem hohen Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffe sind pauschal nicht möglich. Aussagen zur Stärkung der Knochen sind wissenschaftlich nicht haltbar. Außerdem sollen die Pollen Krankheiten vorbeugen und Symptome lindern. Solche Versprechen sind für Lebensmittel nicht erlaubt.
Darum geht’s:
Auf Bayerwaldhofladen.de wirbt das Hotel Bayerwaldhof für Blütenpollen unter anderem mit folgenden Aussagen:
• „Blütenpollen sind […] reich an Vitaminen, Mineralien (Zink, Kupfer, Eisen), Proteine, Kohlenhydrate, Fette, Enzyme und essentielle Aminosäuren.“
• „Blütenpollen stärken das Immunsystem, steigert die Vitalität, Knochen gestärkt und kann bestimmte Krankheiten vorbeugen und ihre Symptome lindern (z.B. Magen-Darm-Beschwerden, Erkältungen).“
Es gibt keine Nährwertangaben für die beworbenen Nährstoffe.
Das ist geregelt:
Nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) gilt: Wer mit Vitaminen und Mineralstoffen wirbt, muss diese auch in einer Nährwerttabelle angeben Außerdem
muss das Produkt eine bestimmte, rechtlich festgelegte Menge des angegebenen Vitamins oder Mineralstoffs enthalten.
Zudem dürfen gesundheitsbezogene Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein. Gesundheitsbezogene Angaben müssen zugelassen sein und in der Gemeinschaftsliste zugelassener Claims stehen.
Für Blütenpollen sind mehrere Claims bei der EU-Kommission beantragt, darunter Wohlbefinden des Magen-Darm-Traktes. Die wissenschaftliche Bewertung ist allerdings nicht abgeschlossen.
In diesen Fällen muss der Hersteller den wissenschaftlichen Nachweis für seine Aussagen liefern.
Laut LMIV sind Aussagen, dass ein Lebensmittel einer Erkrankung vorbeuge, behandle oder heile, grundsätzlich verboten.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Intransparent, übertrieben und zudem als vorbeugend bei Krankheiten beworben: Hier vermittelt das Unternehmen eine übertriebene Erwartung an die immun- und knochenstärkende Wirkung der Blütenpollen. Eindeutig fehl am Platz sind nach unserer Rechtsauffassung die Aussagen, dass Blütenpollen bestimmte Krankheiten vorbeugen oder lindern könnten, beispielsweise Magen-Darm-Beschwerden. Das ist unseriös. Zudem fehlen für die beworbenen Vitamine und Mineralstoffe Nährwertangaben.
Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen, darunter die fehlende Grundpreisangabe.
Fazit:
Der Online-Händler sollte die Aussagen zur Gesundheit, Vorbeugung und Linderung von Krankheiten entfernen.
Stellungnahme der Hotel Bayerwaldhof GmbH & Co. KG
Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Firma teilt mit, dass sie das Produkt bis auf weiteres deaktiviert haben und den Verkauf vorerst eingestellt haben. Aktuell wartet die Firma auf eine umfangreiche Stellungnahme des Herstellers/Produzenten.
Ergebnis
Das Unternehmen hat die Blütenpollen vorerst aus dem Sortiment des Online-Shops genommen.