Das ärgert beim Einkauf:

Borchers Chia Super Topping, Beispiel Sorte Kürbiskern Goji

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Chia Super Topping Kürbiskern Goji besteht zu 80 Prozent aus Buchweizen und Leinsamen
getaeuscht

Beschwerde zu Sorte „Quinoa Erdbeere“
Auf der Vorderseite steht nur Chia Quinoa Erdbeere und nicht, dass das Produkt überhaupt Buchweizen enthält, und dann auch noch als höchster Anteil, gefolgt von Leinsamen, dann erst Quinoa 10 %, Chiasamen 10 %, Erdbeeren 5 % Diese Angaben sind nur auf der Rückseite im Kleingedruckten. Das Gleiche gilt für die weiteren Produkte: Chia Super Topping Kürbiskern Goji und Chia Super Topping Hanf Kokos. Überwiegend Buchweizenflocken, aber kein Hinweis darauf auf der Vorderseite.
Verbraucherin aus München vom 07.11.2018

Beschwerde zu Sorte „Kürbiskern Goji“
Auf der Vorderseite trägt das Produkt den Namen: „Chia Super Topping – Kürbiskern Goji“. Im Vordergrund sind beachtliche Haufen Gojibeeren und Kürbiskerne abgebildet.Die Zutatenliste auf der Rückseite ergibt, dass die namensgebenden Zutaten lediglich 20 % ausmachen: Chia (10 %), Kürbis Kern (5 %) und Gojibeeren (5 %). Die restlichen 80 Prozent sind billige Samen: Buchweizen (40 %), Leinsamen (40 %). Die Produktvorderseite und -namen suggerieren, dass Chia, Kürbiskerne und Gojibeeren die Hauptzutaten sind, das ist mit lediglich 20 % nicht der Fall - eine irreführende Produktaufmachung.
Verbraucherin aus Stuttgart vom 21.02.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Der Produktname „Bio Chia Super Topping – Kürbiskern Goji“ und die Abbildungen weisen auf die drei Zutaten Chiasamen, Kürbiskerne und Gojibeeren hin. Laut Zutatenliste besteht das Produkt jedoch zu 80 Prozent aus Buchweizen und Leinsamen, die angepriesenen Zutaten machen nur 20 Prozent des Inhaltes aus. Um eine Verbrauchertäuschung zu vermeiden, sollte der Hersteller das Produkt ausschließlich oder zumindest überwiegend aus den beworbenen Zutaten herstellen oder den Produktnamen an den Inhalt anpassen.

Darum geht’s:

Unterhalb des Produktnamens „Chia Super Topping Kürbiskern Goji“ ist eine Schüssel mit einer weißen Cremespeise, garniert mit dem Topping, zu sehen. Daneben sind Gojibeeren und Kürbiskerne nochmals separat abgebildet. Am rechten unteren Rand der Verpackung ist ein schmales Sichtfenster, das nur bei genauem Hinsehen einen Blick auf den Inhalt ermöglicht, die einzelnen Bestandteile sind jedoch nicht zu identifizieren. Wie die Zutatenliste auf der Rückseite zeigt, bezeichnet der Anbieter das Topping als „Mischung aus Samen und Früchten“. Das Topping enthält 80 Prozent Buchweizen und Leinsamen. Die restlichen 20 Prozent des Toppings setzen sich aus den hervorgehobenen Zutaten der Schauseite zusammen: schwarze Chiasamen (10 %), Kürbiskerne (5 %) und Gojibeeren (5 %).

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname „Chia Super Topping Kürbiskern Goji“ legt unserer Ansicht nach keine Mischung nahe, die in erster Linie aus Buchweizen und Leinsamen besteht.

Fazit:

Der Hersteller sollte den Produktnamen dem Inhalt anpassen oder die Zusammensetzung ändern. 

Stellungnahme der Borchers Fine Food GmbH & Co. KG, Oyten

Kurzfassung:

Der Produktname des Bio Chia Super Toppings Kürbiskern-Goji ergibt sich aus den wertgebenden Bestandteilen Chia-Samen, Kürbiskernen sowie Gojibeeren. Das Ziel des Toppings ist es, Speisen auf genussvolle, nährstoffreiche Weise zu verfeinern. Die Zugabe von protein- und ballaststoffreichen Zutaten wie Leinsamen und Buchweizenflocken leisten hierzu ihren Beitrag und runden die Mischung ideal ab.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.