Brändle vita Omega-3 Pflanzenöl
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Vom Produkt erwartet der Kunde vom Namen her ein Öl, welches zu 100 % aus Omega-3-Öl besteht. [Anmerkung der Redaktion: „Omega-3-Fettsäuren“ sind Bestandteil verschiedener Pflanzenöle].
Verbraucher aus Rostock vom 09.03.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Zusammenfassung:
Durch die Aufmachung des „Omega 3-Pflanzenöl“ können Verbraucher ein Öl mit einem besonders hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren im Vergleich zu anderen Ölen erwarten, die von Natur aus reich an Omega-3-Fettsäuren sind. Das ist nicht der Fall, denn das Öl enthält weniger Omega-3-Fettsäuren als Rapsöl.
Der Hersteller sollte den missverständlichen Produktnamen ersetzen.
Darum geht’s:
Der Name des Öles lautet „Omega 3- Pflanzenöl“ mit dem Hinweis „mit Omega-3- und Omega-6 Fettsäuren“. Auf der Rückseite steht die Bezeichnung „vita Omega-3 Pflanzenöl mit 10 % Leinöl“. Insgesamt handelt es sich um eine Mischung aus Sonnenblumen-, Raps- und Leinöl.
Der tatsächliche Gehalt an Omega-3-Fettsäuren beträgt acht Gramm pro 100 Milliliter, der Gehalt an Omega-6-Fettsäuren liegt bei 38 Gramm.
Gewöhnliches Rapsöl zum Vergleich enthält neun Gramm Omega-3-Fettsäuren pro 100 Milliliter.
Das ist geregelt:
Ein Lebensmittel darf nach der europäischen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (sogenannte Heath-Claims-Verordnung, kurz: HCVO) auf einen „hohen Gehalt“ an Omega-3-Fettsäuren hinweisen, wenn das Produkt mindestens 0,6 Gramm Alpha-Linolensäure (Omega-3-Fettsäure) pro 100 Gramm und pro 100 kcal oder zusammengenommen mindestens 80 Milligramm Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 Gramm und pro 100 kcal enthält.
Es gibt keine nährwertbezogene Angabe für „Omega-6-Fettsäuren“.
Nach den Leitsätzen für Speisefette und Speiseöle werden Mischungen aus pflanzlichen Speiseölen unterschiedlicher botanischer Herkunft als Pflanzenöl bezeichnet. Sie können auch unter Nennung ihrer botanischen Herkünfte bzw. ihres Verwendungszwecks bezeichnet werden. Zusätzlich gilt speziell für Mischungen mit Leinöl: Hier muss in Verbindung mit der Bezeichnung auf den Gehalt an Leinöl hingewiesen werden, z.B. ...öl mit 20 % Leinöl.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Aus unserer Sicht ist der Name des Produktes problematisch. Dadurch dass „Omega-3“ der Angabe „Pflanzenöl“ vorangestellt wird, kann der Eindruck entstehen, dass Omega-3-Fettsäuren in diesem Öl im Vergleich zu anderen Ölen einen sehr hohen Anteil haben. Das trifft auf die vorliegende Mischung aus Sonnenblume, Raps und Lein nicht zu: Der Gehalt an Omega-3-Fettsäuren liegt in der Mischung mit acht Prozent sogar niedriger als bei herkömmlichem Rapsöl mit etwa neun Prozent.
Rechtlich erfüllt das vorliegende Öl die Vorgabe für die Werbung mit einem hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren. Das rechtfertigt aus unserer Sicht jedoch nicht den Namen „Omega-3-Pflanzenöl“, solange der Anteil an Omega-3-Fettsäuren in der Größenordnung üblicher Pflanzenöle liegt und das Öl damit bei weitem mehr Omega-6- als Omega-3-Fettsäuren enthält.
Fazit:
Der Hersteller sollte den missverständlichen Produktnamen ersetzen.
Stellungnahme der P. Brändle GmbH, Empfingen
Kurzfassung:
Nach den Leitsätzen für Speiseöle ist die rechtlich vorgesehene Bezeichnung „Pflanzenöl mit 10 % Leinöl“. Der Zusatz „Omega-3“ ist lediglich als Hinweis auf den Gehalt an Omega-3-Fettsäuren zu sehen (und nicht, dass das Öl aus Omega-3-Fettsäuren hergestellt wird). Der Gehalt wird direkt unter der Bezeichnung „Pflanzenöl mit 10 % Leinöl“ angegeben.
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Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.