Das ärgert beim Einkauf:

Chio Salt & Vinegar Chips

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Der saure Geschmack stammt nicht von Essig, sondern von Säuerungsmitteln.
getaeuscht

Die Chips werden großflächig als "Salt & Vinegar Chips" beworben, schmecken aber absolut nicht danach. Ich liebe Essig, doch hier hatte ich einfach nur eine sehr penetrante Säurenote im Mund, abstoßend und übertrieben sauer. Ein kurzer Blick auf die Zutatenliste offenbarte dann auch wieso diese Chips absolut nicht nach Essig schmecken: Es ist keiner enthalten. 0,0% Essig und das bei dieser Aufmachung! Stattdessen werden die Chips mit Natriumdiacetat, Zitronensäure und Weinsäure (übertrieben stark) gesäuert. Wenn ein Produkt "Salt & Vinegar" heißt, sollte auch "Vinegar" enthalten sein.
Verbraucher aus Ottweiler vom 06.09.2018

Auf der Vorderseite werden Chips mit Salz und Essig angeboten, in der Zutatenliste findet sich allerdings kein Essig.
Verbraucher aus Leipzig vom 14.06.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Die Werbung auf der Verpackung der Kartoffelchips weist in Wort und Bild auf die Zutat Essig hin. Verbraucher können sich getäuscht sehen, wenn sie auf der Rückseite erkennen, dass tatsächlich nur Säuerungsmittel enthalten sind und kein Essig. Der Hersteller sollte die Aufmachung oder Rezeptur so gestalten, dass bei Verbrauchern keine falsche Erwartung über die Zusammensetzung entsteht.

Darum geht’s:

Das Produkt heißt „Chio Salt & Vinegar Chips“. Dieser Name ist auf der Vorderseite der Verpackung zusammen mit Kartoffelchips sowie einer Schale Salz und einer gefüllten Essigflasche im Vordergrund abgebildet. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Kartoffelchips mit Salz und Essiggeschmack“. Laut Zutatenliste enthält das Produkt keinen Essig, sondern Säuerungsmittel sorgen für einen sauren Geschmack.

Das ist geregelt:

Nach der EU- Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wenn Produkte auf der Verpackungsvorderseite textlich und bildlich mit Lebensmitteln wie Essig werben, erwarten Verbraucher diese Lebensmittel als Zutaten im Produkt. Der Zusatzstoff Natriumdiacetat oder andere Säuerungsmittel sind jedoch kein angemessener oder gleichwertiger Ersatz für die Zutat Essig, beispielsweise in Form von Essigpulver. Andere Produkte dieser Art auf dem Markt enthalten Essig durchaus als Zutat.

Wir können daher gut nachvollziehen, dass Verbraucher sich getäuscht sehen. Produktnamen und Abbildungen sollten der tatsächlichen Zusammensetzung entsprechen.

Fazit:

Da der Produktname „Chio Salt & Vinegar Chips“ und die Abbildungen auf der Vorderseite klar auf Essig als Zutat hinweisen, sollte der Hersteller Essig als Zutat verwenden oder diese Art der Werbung unterlassen.

Stellungnahme der Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG, Köln

Werbeaussagen durch die Verbraucherzentrale gelöscht.

Das Produkt ist lebensmittelrechtlich korrekt gekennzeichnet. Die Bezeichnung "Kartoffelchips mit Salz und Essiggeschmack" informiert den Verbraucher über das Lebensmittel. Die Angabe "Salt & Vinegar" und die bildliche Darstellung auf der Packungsvorderseite beschreiben den Geschmack. Das Produkt ist seit einigen Jahren mit ähnlichem Design am Markt erhältlich

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.