Das ärgert beim Einkauf:

Chio Tortillas Nacho Cheese

Die Tortillas werben mit „ohne geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe“, enthalten jedoch Hefeextrakt.
getaeuscht

Die Tortillas werben mit dem Verzicht auf geschmacksverstärkende Zusatzstoffe. Dennoch weist die Rezeptur Hefeextrakt und damit eine Zutat auf, die natürlicherweise den Geschmacksverstärker Glutamat enthält. Die gezielte Werbung „Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ sollte unterbleiben, wenn der Hersteller Hefeextrakt als geschmacksverstärkende Zutat einsetzt.

Auf der Verpackung der Tortillas wird damit geworben, dass das Produkt "Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" ist. In der Zutatenliste ist aber Hefeextrakt aufgeführt. Wenn es auch kein künstlicher Zusatzstoff ist, so ist das Hefeextrakt doch nur zur Geschmacksverstärkung enthalten. Wenn man aber ein Produkt kauft, auf dem "ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" steht, erwartet man als Verbraucher auch keine geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe. Und wozu sonst sollte Hefeextrakt enthalten sein? Der Aufdruck "Ohne künstliche Zusatzstoffe" würde für mich in diesem Fall ja noch gehen, aber hier ist meiner Meinung nach eindeutig ein geschmacksverstärkender Inhaltsstoff enthalten.
Verbraucher aus München vom 02.07.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die gezielte Werbung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ passt aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht, wenn der Hersteller Hefeextrakt als geschmacksverstärkende Zutat für die Tortillas einsetzt.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite werben die Tortillas mit „mit Sonnenblumenöl“, „Nur natürliche Aromen“ und „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“. Die Zutatenliste auf der Rückseite führt keine geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe wie Glutamat auf. Sie nennt jedoch die Zutat „Hefeextrakt“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften wie die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Hefeextrakt zählt rechtlich nicht zu den Zusatzstoffen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Zahlreiche Produktmeldungen zeigen, dass viele Verbraucher:innen die Auslobung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ täuschend finden, wenn Hefeextrakt enthalten ist. Sie erwarten aufgrund der Auslobung ein Lebensmittel, dem weder über Zusatzstoffe wie Glutamat noch über spezielle andere Zutaten geschmacksverstärkende Stoffe zugefügt wurden.

Fazit:

Die Tortillas sollten auf die gezielte Werbung „Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ verzichten, denn die Tortillas enthalten Hefeextrakt als geschmacksverstärkende Zutat.

Stellungnahme der Intersnack Knabber-Gebäck Verwaltungs-GmbH, Köln

Kurzfassung:

Als traditionelles Lebensmittel findet Hefeextrakt seit Jahren in der Naturkostbranche Einsatz. Wie auch viele andere eiweißhaltige Produkte wie Parmesan, Bohnen etc. enthält Hefeextrakt natürlicherweise Glutamat, das einen würzigen Eigengeschmack aufweist. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 handelt sich bei Hefeextrakt nicht um einen geschmacksverstärkenden Zusatzstoff. Deshalb ist die Auslobung korrekt.