Corny süß & salzig Erdnuss
Zusammenfassung
Der Anbieter warb mit der Aussage „mit wertvollem Getreide“. Es blieb aber unklar, worauf sich die Werbung beziehen sollte. Die Anteile sämtlicher Getreidebestandteile stehen zwar gekennzeichnet, aber nicht jeder Verbraucher wird die Qualitätsunterschiede der verschiedenen Zutaten aus Getreide kennen.
Lebensmittelklarheit hat im März 2021 eine komplett neu gestaltete Verpackung im Handel gefunden, ohne den Werbehinweis „mit wertvollem Getreide“.
Beschwerde
Der Anbieter wirbt mit der Aussage „Mit wertvollem Getreide“. Laut der Quid-Regel müsste der gesamte Gehalt an Vollkorngetreideflocken genannt werden, das ist aber nicht der Fall.
Verbraucherin aus Schwanfeld vom 11.11.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Der Anbieter wirbt mit der Aussage „mit wertvollem Getreide“. Es bleibt aber unklar, worauf sich die Werbung bezieht. Die Anteile sämtlicher Getreidebestandteile sind genannt, aber nicht jeder Verbraucher wird die Qualitätsunterschiede der verschiedenen Zutaten aus Getreide kennen.
Darum geht’s:
Der Anbieter wirbt mit der Aussage „mit wertvollem Getreide“. Auf der Rückseite sind die Hafer- und Weizenflocken hervorgehoben. Im Zutatenverzeichnis sind Mengenangaben für sämtliche Getreidebestandteile aufgeführt, darunter sowohl die für Hafen- und Weizenvollkornflocken als auch die für Weizenmehl, Reismehl, Maismehl sowie Mais in den Cornflakes.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Verordnung regelt außerdem die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Eine Mengenangabe ist für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Aussage „mit wertvollem Getreide“ ist unserer Ansicht nach unklar. Der Anbieter macht nicht deutlich, auf welche Getreidebestandteile er die Aussage bezieht. Als wertvolle Getreidebestandteile sind nach unserer Auffassung nur solche aus Vollkorn zu verstehen. Diese machen lediglich insgesamt acht Prozent der Zutaten aus, wobei Verbraucher die Vollkornzutaten selbst aus der Zutatenliste heraussuchen und zusammenrechnen müssen. Zudem wird nicht jeder die Qualitätsunterschiede verschiedener Zutaten aus Getreide kennen. Eine sinnvolle und verbraucherfreundliche Mengenkennzeichnung zur Werbeaussage ist das unserer Ansicht nach nicht.
Fazit:
Der Anbieter sollte klar benennen, worauf er die Werbeaussage bezieht – zum Beispiel „mit wertvollem Vollkorngetreide“ – und wie hoch der gesamte Anteil an Vollkorngetreide im Riegel ist.
Stellungnahme der Schwartauer Werke GmbH & Co. KGaA
Kurzfassung:
Die Auslobung „mit wertvollem Getreide" bei dem Produkt „Corny süß & salzig Erdnuss" referenziert auf den Anteil an Vollkornflocken (8%), die durch ihre ernährungsphysiologischen Eigenschaften bedeutsam und daher wertvoll für das Produkt sind. Durch die Verwendung des Wortes „Getreide" sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, alle Getreideanteile quantitativ aufzuführen