Das ärgert beim Einkauf:

Cremalpi Honig-Walnuss Joghurt

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Reichlich Honig und Walnuss beworben, aber tatsächlich nur 1 Prozent Honig und 0,6 Prozent Walnuss enthalten
getaeuscht

Die auf der Schauseite des Umkartons dargestellten Zutaten spiegeln nicht die Zusammensetzung des Inhalts wider. Honig und Walnuss machen dabei mit einem Anteil von insgesamt 1,6 Prozent nur einen marginalen Anteil aus. Für eine klare Verbraucherinformation sollte der Anbieter eine Abbildung wählen, die die tatsächlichen Mengenverhältnisse von Honig und Walnuss darstellt. Auf die Verstärkung des Geschmacks mit Aromen sollte bereits auf der Schauseite der Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ aufmerksam machen.

Meine Beschwerde bezieht sich auf den geringen Anteil der hervorgehobenen Zutaten Honig und Nüsse. Auf der Verpackung tauchen diese gleich groß wie Joghurt auf. Tatsächlich macht ihr Anteil am gesamten Produkt aber wesentlich weniger als 2 % aus.
Verbraucher aus Berlin vom 30.01.2016

Darum geht’s:

Das Produkt heißt Honig-Walnuss Joghurt und bildet auf der Schauseite eine geöffnete Walnuss und Honigwaben ab. Der vorliegende Joghurt enthält eine Honig-Walnusszubereitung, die neben Zucker aus Honig 1 %, Walnüssen 0,6 %, Glukose-Fruktosesirup, modifizierte Maisstärke, Haselnüsse 0,3 % und Aromen besteht.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung des Lebensmittels unzulässig.

Weiterhin sieht die Lebensmittelinformationsverordnung Angaben zur Menge der verwendeten Zutaten vor, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der geringe Anteil von einem Prozent Honig und 0,6 Prozent Walnuss im Joghurt steht unseres Erachtens im krassen Widerspruch zu den Abbildungen auf der Produktverpackung. Die Honig-Walnuss Zubereitung enthält neben Honig zwei weitere Zuckerarten und vier weitere Zutaten, darunter Aromen. Umso wichtiger sind deshalb deutliche Hinweise auf die Aromatisierung des Joghurts.

Fazit:

Die Aufmachung der Schauseite sollte die Zusammensetzung des Produktes realistisch widerspiegeln. Noch deutlicher wird für den Käufer die Qualität durch einen Hinweis wie „aromatisiert“ oder „mit Aroma“, der auf den ersten Blick ins Auge fällt.

Stellungnahme der Genossenschaft Milchhof Sterzing landwirtschaftliche Gesellschaft, Sterzing, Italien

Kurzfassung:

Für die Produktbeschreibung gelten die Zutaten welche ein Produkt charakterisieren, die QUID-Regelung wurde eingehalten. Der Anteil von Walnuss und Honig wurde bewusst gewählt. Zu viele Walnüsse würden den Joghurt nämlich sehr bitter schmecken lassen. 1 % Honig bewirkt in einem Müsli sehr wenig, im Joghurt mit 1 % im Endprodukt jedoch eine süßliche, feine Abrundung desselben.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.