Danone Activia Bifidus Acticularis, Dinkel & Walnuss
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die auf dem Umkarton dargestellten Zutaten des Activia Joghurt „Dinkel & Walnuss“ spiegeln nicht die tatsächliche Zusammensetzung wider. Sonnenblumenkerne sind beispielsweise in größerer Menge im Produkt als die genannten und abgebildeten Walnüsse. Der Hersteller sollte die bildliche Beschreibung des Produktes und die Sortenbezeichnung der tatsächlichen Zusammensetzung anpassen oder die Menge an Walnüssen bereits auf der Schauseite nennen.
Beschwerde
Ich kaufte Activia Joghurt im 4er Pack in der Sorte Dinkel & Walnuss.
Ich schmeckte Sonnenblumenkerne, aber nicht die auf der Packung genannten Walnüsse. Daraufhin las ich das Kleingedruckte und stellte fest, dass unter den genannten Zutaten die Walnüsse erst nach den Sonnenblumenkernen genannt wurden. Durch den Aufdruck auf der Banderole fühle ich mich getäuscht.
Verbraucherin aus Berlin vom 13.01.2018
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Der Joghurt „Danone Activia Bifidus Acticularis“ hebt auf der Schauseite wörtlich die Zutaten „Dinkel & Walnuss“ heraus, die auch blickfangmäßig auf der Verpackung abgebildet sind. Auf der Rückseite wird das Produkt als „Joghurt mit 17 Prozent Mehrkornzubereitung“ bezeichnet. Laut Zutatenverzeichnis enthält der Joghurt neben süßenden Zutaten und natürlichem Aroma 0,9 Prozent Sonnenblumenkerne, 0,7 Prozent Walnüsse, 0,6 Prozent Dinkel, je 0,5 Prozent Hafer und Weizen, 0,4 Prozent Gerste, 0,3 Prozent Mohn.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung.
Weiterhin schreibt die Lebensmittelinformationsverordnung Angaben zur Menge der verwendeten Zutaten vor, wenn diese in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Wird ein Joghurt in verschiedenen Sorten angeboten, wählen Verbraucher regelmäßig die Sorte, die ihrer Geschmacksvorliebe entspricht und verknüpfen damit eine entsprechende Erwartung an die Zutaten des Produktes.
Der marginale Anteil von 0,7 Gramm Walnüssen pro 100 Gramm Joghurt passt aus unserer Sicht nicht zur Sorte „Dinkel & Walnuss“, insbesondere wenn der Joghurt gleichzeitig andere Samen wie Sonnenblumenkerne und Mohn mit insgesamt 1,2 Gramm enthält.
Unsere repräsentative Verbraucherforschung zeigt speziell für beworbene Zutaten, die nur in sehr geringer Menge im Lebensmittel enthalten sind: Das Täuschungspotenzial kann durch eine Mengenkennzeichnung auf der Schauseite erheblich reduziert werden.
Darüber hinaus ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass auch die Bezeichnung des Produktes „Joghurt mit 17 % Mehrkornzubereitung“ die Zusammensetzung des Joghurts nicht klar beschreibt. Denn neben den Getreidearten – Dinkel, Hafer, Weizen und Gerste – mit zwei Prozent, sind auch Nüsse und Ölsamen mit insgesamt 1,9 Prozent im Produkt enthalten. Sie werden jedoch in der Bezeichnung nicht erwähnt.
Fazit:
Der Hersteller sollte die bildliche Beschreibung des Produktes und die Sortenbezeichnung der tatsächlichen Zusammensetzung anpassen oder die Menge an Walnüssen bereits auf der Schauseite nennen.
Stellungnahme Danona GmbH, München
Kurzfassung:
Mit der Sortenbezeichnung „Dinkel & Walnuss“ soll die Geschmacksrichtung des Joghurts zum Ausdruck gebracht werden. Die genaue Zusammensetzung des Produktes kann dem Zutatenverzeichnis entnommen werden.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.