Der „Gemüse-Riegel“ enthält mehr zuckerreiche Datteln als Gemüse
Zusammenfassung
Die Firma „malu nutrition“ bewirbt auf ihrer Website „Gemüseriegel“ mit Hinweisen wie „Die einfachste Art täglich mehr Gemüse zu essen“ und „Deckt 1 von 5 empfohlenen Portionen Gemüse am Tag“. Tatsächlich enthält der Riegel „Pikante Paprika“ mehr Dattelpaste als Gemüse. Auch lenkt die vollmundige Werbung davon ab, dass es sich um einen süßen Snack mit 30 Prozent Zucker und 130 Kilokalorien je Riegel handelt. Eine Portion Gemüse ersetzt er unserer Meinung nach nicht.
Die Anbieterfirma sollte den Produktnamen und die Werbung so anpassen, dass sie zur Zusammensetzung passen.
Beschwerde
Die Firma bewirbt ihre Produkte als Gemüseriegel. Bei der Variante „Pikante Paprika“ ist aber Dattelpaste an erster Stelle. Es wäre okay, wenn es herzhafter Fruchtriegel mit einer Portion Gemüse heißen würde. Aber ein reiner Gemüseriegel ist es, meiner Meinung nach, nicht.
Verbraucherin aus Hamburg vom 30.09.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Dreist: Der Begriff „Gemüseriegel“ und die massive Betonung von Gemüse als Zutat führen in die falsche Richtung über die Zusammensetzung des süßen Snacks.
Darum geht’s:
Das Unternehmen „malu nutrition“ bietet auf Malunt.com „Bio Gemüse-Riegel“ in verschiedenen Sorten, unter anderem „Pikante Paprika“ zum Kauf an. Die Firma bewirbt den Riegel „Malunt Pikante Paprika“ mit den Hinweisen:
• „1 Riegel = 1 Portion Gemüse“
• „Deckt 1 von 5 empfohlenen Portionen Gemüse am Tag“
• „Mit 30 % Bio-Gemüse: Paprika, sweet Chili“
• „Ohne Industriezucker/Ohne zugesetzten Zucker“ und
• „Die einfachste Art täglich mehr Gemüse zu essen“.
• „Einen kalorienarmen Snack, der herzhaft ist und satt macht, …“
Die Zutatenliste führt an erster Stelle 28 % Dattelpaste auf. Danach folgen unter anderem 26 % getrocknete Paprika, 7 % Erbsenprotein, Rapsöl, Tapiokastärke, Lupinenmehl, Ölsamen, 0,3 % getrocknete Chili und Paprikapulver.
Ein Riegel von 40 Gramm enthält 10,5 Gramm getrocknetes Gemüse und enthält 130 Kilokalorien sowie 11 Gramm Zucker. Auf der Seite „Häufig gestellte Frage“ heißt es auf die Frage „Wie viel Gemüse steckt in den herzhaften Riegel?“, dass eine Portion Gemüse, entsprechend eine handvoll Gemüse und entsprechend eine Paprika in einem Riegel steckt.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) ist die Werbung mit „ohne Zuckerzusatz“ für Lebensmittel nur dann erlaubt, wenn das Produkt keine zugesetzten Einfach- oder Zweifachzucker wie Fruchtzucker oder Haushaltszucker oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält. Ein Lebensmittel als „kalorienarm“ zu bewerben ist nach der HCVO nur erlaubt, wenn es maximal 40 Kilokalorien pro 100 Gramm enthält.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die ganze Darstellung des Produktangebotes stellt den Riegel als sinnvollen Ersatz für eine Gemüsemahlzeit dar, was er nicht ist. Denn die Zusammensetzung des Riegels mit gerade mal 26 Prozent getrocknetem Gemüse, aber fast 30 Prozent Zucker ersetzt keine Gemüsemahlzeit. Die Verantwortlichen beziehen sich mit ihrer Werbung auf die weltweite Kampagne „5 am Tag“ der 1990er Jahre, die auch die Deutschen Gesellschaft für Ernährung unterstützte. Sie wollte Menschen zu einem höheren Gemüse- und Obstverzehr animieren. Drei der fünf Portionen sollten dabei auf Gemüse in Form von Rohkost, Salat oder gegartem Gemüse entfallen, eine Portion hat etwa 125 Gramm. Auch wenn eine Paprika etwa einer Handvoll Gemüse entspricht und getrocknet etwa zehn Gramm ergibt, ist ein Snack mit getrocknetem Gemüse mit der Aktion „5 am Tag“ unserer Meinung nach nicht gemeint. Der Riegel ist ein zuckerreicher Snack, nicht mehr.
Zusätzlich ist die Redaktion von Lebensmittelklarheit über die Werbung mit „Ohne Industriezucker“ und „kalorienarmer Snack“ gestolpert. Die Aussage „Ohne Industriezucker“ wurde am 24.10.2024 in „Ohne zugesetzten Zucker“ geändert wurde. Die Dattelpaste dient neben dem Zusammenkleben der Zutaten dem Süßen des Riegels. Die Werbung „Ohne Zuckerzusatz“ und gleichlautende Formulierungen sind daher ebenso wenig wie die Bezeichnung des Gemüseriegels als „kalorienarm“ erlaubt.
Fazit:
Die Anbieterfirma sollte den Produktnamen und die Werbung so anpassen, dass sie zur Zusammensetzung passen.
Stellungnahme der malu nutrition GmbH, Georgsmarienhütte
Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Firma teilt mit, die Bezeichnung als „Gemüse-Riegel“ sei der einfacheren Kommunikation geschuldet. Die offizielle Bezeichnung laute „Herzhafte Bio-Riegel auf Basis von Gemüse, Datteln und pflanzlichem Protein. Das getrocknete Gemüse in den Riegeln liefere konzentrierte Nährstoffe, die einer Portion Gemüse entsprächen. Ganze Datteln würden primär als technisches Hilfsmittel verwendet. Statt „ohne Industriezucker“ werde nun „ohne Zuckerzusatz“ kommuniziert.
Ergebnis
Die Redaktion von Lebensmittelklarheit hat das Produktangebot an die Lebensmittelüberwachung gemeldet.