So haben Hersteller reagiert:

Der Händler behauptet nicht länger, Glutamate seien gesundheitsschädlich

Änderung: In seinem Online-Shop „Soul Spice“ wirbt er stattdessen mit dem Verzicht von künstlichen Geschmacksverstärkern für das Produkt „Green Umami Bio“.
Geändert

Der Anbieter behauptete bei der Beschreibung des Produktes „Green umami bio“ Glutamate seien gesundheitsschädlich. Er wies darauf hin, dass das eigene Produkt statt Glutamat Zutaten wie Schabzigerklee und Hanf enthält. Tatsächlich werden Zusatzstoffe wie Glutamate nur zugelassen, wenn sie gesundheitlich unbedenklich sind. Die Aussage zu Glutamat war daher aus unserer Sicht inakzeptabel 
Der Anbieter hat die Aussage mittlerweile entfernt. 

In der Beschreibung wird Glutamat als gesundheitsschädlich beschrieben, um das eigene nicht Glutamat enthaltende Produkt zu bewerben. Es gibt keinen wissenschaftlichen Konsens, dass Glutamate gesundheitsschädlich sind. Es handelt sich um Angstmache von Seiten des Händlers.
Möglicherweise ist das Produkt an sich auch nicht frei von Glutamat. Petersilie (die dritte Zutat) hat laut Souci, Fachmann, Kraut (2008) 400 mg Glutaminsäure pro 100g. 
Verbraucherin aus Karlsruhe vom 14.02.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Die Aussage, Glutamate seien gesundheitsschädlich, kann Angst auslösen und ist darüber hinaus wissenschaftlich nicht belegt. Die Anbieterfirma sollte daher mit dieser Behauptung nicht für ihr Produkt werben.

Darum geht’s:

Im Online-Shop soul-spice.com bewirbt der Anbieter seine Gewürzmischung „Green Umami Bio“ mit den folgenden Aussagen: 

  • einzigartige Mischung, die unseren fünften Geschmackssinn Umami anspricht 
  • In der Nahrungsmittelindustrie wird der Umami-Geschmack mit gesundheitsschädlichen Glutamaten erzielt.

Die Zutatenliste führt unter anderem Hanfsamen, Schnittlauch, Petersilie, Zwiebel, Salz, Kokosblütenzucker und Schabzigerklee auf.

Das ist geregelt: 

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschen, beispielsweise über Eigenschaften und Zusammensetzung. Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend und klar sein. Das gilt auch für die Werbung.
Darüber hinaus verbietet das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) unter anderem geschäftliche Handlungen „die geeignet sind, […] die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen“.
Die Zusatzstoffverordnung regelt die Bedingungen für die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln. Danach müssen Zusatzstoffe wie Glutamate zugelassen werden. Eine Zulassung setzt voraus, dass der Zusatzstoff gesundheitlich unbedenklich, technologisch notwendig ist und Verbraucher:innen nicht täuscht. Nach der Verordnung sind verschiedene Glutamate als Zusatzstoffe in der Funktionsklasse Geschmacksverstärker zugelassen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus unserer Sicht sollte der Anbieter keine unbelegten und möglicherweise angstmachenden Behauptungen verwenden, um sein eigenes Produkt im Vergleich zu anderen Produkten besser darzustellen. Hinzu kommt, dass die Aussage Glutamate seien gesundheitsschädlich, auch wissenschaftlich nicht belegt ist. Glutamate sind als Zusatzstoffe zur Geschmacksverstärkung zugelassen und gelten als gesundheitlich unbedenklich. Die Aussage auf soul-spice.com zu Glutamat ist daher aus unserer Sicht inakzeptabel. 

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte die Behauptung Glutamate seien gesundheitsschädlich entfernen.

Stellungnahme der SoulSpice Manufaktur, Bad Tölz

Kurzfassung:

Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Produktbeschreibung geändert und den Hinweis auf die Gesundheitsschädlichkeit von Glutamat entfernt und hervorgehoben, dass viele natürliche Zutaten wie Kräuter und Gewürze reich an Umami-Geschmack sind, wie zum Beispiel viele der Zutaten in unserem Bio Green Umami.

Ergebnis

Der Anbieter hat die kritisierte Aussage zu „gesundheitsschädlichen Glutamaten“ im Online-Shop zeitnah entfernt.