Der Sauerteig von Seitenbacher ist ohne Hefe nicht „gebrauchsfertig“
Zusammenfassung
Die Angaben auf der Schauseite des Beutels mit „Natur Sauerteig“ versprechen eine „gebrauchsfertige, ideale Zutat zum selbst Brotbacken“. Dass außer dem Sauerteig zusätzlich Hefe erforderlich ist, wird weder auf der Schauseite deutlich noch steht es schnell auffindbar auf der Rückseite. Außerdem passt die „bekömmlich“-Werbung nicht zum Produkt.
Seitenbacher sollte auf den erforderlichen Zusatz von Hefe bereits auf der Schauseite hinweisen und auf die Werbung mit „bekömmlich“ verzichten.
Beschwerde
Seitenbacher vertreibt das Produkt - Natursauerteig - gebrauchsfertig, das dazu dienen soll, Sauerteig getriebene Backwaren herzustellen. Das Produkt ist jedoch nicht gebrauchsfertig, sondern benötigt zusätzlich Backhefe. Es handelt sich also gerade nicht um Natursauerteig, der als Backtriebmittel eingesetzt werden kann, sondern bestenfalls um ein Säuerungsmittel.
Der Hinweis auf den Einsatz von Backhefe ist als Rezeptvorschlag auf der Rückseite kleingedruckt vernehmbar. Es ist nicht erkennbar, dass für ein erfolgreiches Backergebnis die Zugabe von Hefe nötig ist. Der angefertigte Teig geht auch nach 5 Stunden, nicht auf und muss entsorgt werden. Dieses Produkt schädigt die Verbraucher-innen und die Umwelt.
Das ist irreführend - Täuschung und Sachbeschädigung.
Verbraucher aus Altendorf vom 22.07.2024
Auch diverse Claims auf der Website, dass Sauerteig Brote besser bekömmlich machen soll, stoßen mir sauer auf. Die Bekömmlichkeit des Brotes liegt in erster Linie in der Dauer der Gare begründet. Die von Seitenbacher vorgeschlagenen Rezepte zeigen jedoch ausnahmslos eine kurze Teigführung, mit extrem hohem Hefe-Anteil. Von bekömmlichen Broten kann hier also keine Rede sein.
Verbraucherin aus Halver vom 23.08.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Dass Hefe neben „gebrauchsfertigen Natur Sauerteig“ als weitere Zutat für die Rezeptur erforderlich ist, sollte bereits auf der Schauseite deutlich werden. Außerdem sollte der Anbieter auf die Werbung mit „bekömmlich“ für das Produkt verzichten.
Darum geht’s:
Die Firma Seitenbacher bietet „Natur Sauerteig“ in Tüten an als „gebrauchsfertige, ideale Zutat zum selbst Brotbacken“. Auf der Schauseite steht der Hinweis: „75 g für 500 g Mehl“.
Auf den Rückseiten der Doppelpacks stehen weitere Pflichtangaben, Werbeaussagen und Zubereitungshinweise:
- Sauerteig ist eine der ältesten natürlichen Backzugaben für Brot.
- Macht bekömmlich
- Sauerteig wird einfach zu den üblichen Brotzutaten dazugegeben.
- Sauerteig im Beutel etwas kneten bevor er geöffnet wird.
- Zutaten: Roggenvollkornschrot, Wasser, Sauerteigkulturen
- Hinweis zur Lagerung unter 22°C und zur Erwärmung auf 30°C vor Gebrauch
- Die Rezeptbeispiele für Küchenherde und Backautomaten führen jeweils als weitere Zutat Hefe auf.
- Ruhezeiten für Rezept mit Küchenherd: 15 Minuten nach dem Kneten und eine weitere Ruhezeit nach dem Umfüllen in die Backform. Backzeit ca. 60 Minuten
Auf Seitenbacher.de wirbt der Anbieter mit den Aussagen:
- Unser Sauerteig: Natürliche Basis für bekömmliches Brot
- Die Mischung aus Milchsäurekulturen und Hefen sorgt dafür, dass der schwere Roggenteig aufgehen kann und das Brot lange frisch bleibt.
- Darüber hinaus sind Sauerteigbrote besonders bekömmlich.
- … und weil der Sauerteig dazu beträgt, dass das enthaltene Getreide leichter verdaut werden kann, ist Sauerteigbrot besonders bekömmlich.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Bezeichnung und Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Außerdem müssen Informationen auf Lebensmitteln zutreffend, klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein.
Die Health-Claims-Verordnung regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Unternehmen dürfen nur mit spezifischen gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Inzwischen liegen mehrere Gerichtsurteile zur Werbung mit „bekömmlich“ auf unterschiedlichen Lebensmitteln vor. Die Angabe ist danach als gesundheitsbezogen anzusehen. Somit müsste „bekömmlich“ entweder für das Lebensmittel zugelassen sein oder mit einer zugelassenen gesundheitsspezifischen Angabe gekoppelt sein, sofern die Angabe als unspezifisch gewertet wird.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Name „Natur Sauerteig“ ist aus unserer Sicht für das Produkt und für die weitere Verwendung zum Brotteig nicht eindeutig. Üblicherweise genügen neben Sauerteig für ein echtes „Sauerteig-Brot“ die weiteren Zutaten Mehl, Wasser und Salz. Das ist hier jedoch nicht der Fall, denn die Rezepturen führen jeweils Hefe als weitere Zutat auf. An dieser Stelle erfahren Verbraucher:innen auch, dass der Sauerteig nicht über mehrere Stunden beispielsweise über Nacht ruhen muss. Es handelt sich somit um „Hefebrote“, bei denen der Natursauerteig lediglich zur Säuerung dient und nicht zur klassischen Sauerteiggärung.
Zudem ist die Werbung „bekömmlich“ aus unserer Sicht gesundheitsbezogen und passt nicht zu dem „Natur-Sauerteig“.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit der Begriff „Natur“ für das Produkt aufgefallen. Es ist nicht nachvollziehbar, wodurch sich dieser „Sauerteig“ im Vergleich zu ähnlichen Produkten besonders auszeichnet.
Fazit:
Seitenbacher sollte auf den erforderlichen Zusatz von Hefe bereits auf der Schauseite hinweisen und auf die Werbung mit „bekömmlich“ verzichten.
Stellungnahme der Seitenbacher GmbH, Buchen im Odenwald
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 21.09.2021 liegt bisher keine Antwort vor.