Das ärgert beim Einkauf:

Deutlich mehr Erdnussmus abgebildet als enthalten

Die abgebildete Füllung der „Snack Balls“ von Edeka weicht deutlich von der tatsächlichen Füllung ab.
getaeuscht

Die Produktabbildung der „Snack Balls Salty Peanut“ zusammen mit der Aussage „mit einem cremigen Erdnussmus im Kern“ lässt einen wesentlichen Anteil an Erdnussmus in den Kugeln erwarten. In der Verpackung stecken allerdings Kugeln, deren Kern deutlich kleiner ist. Edeka sollte die Abbildung der „Snack Balls“ an den tatsächlichen Inhalt anpassen.

Auf der Verpackung ist um ein Vielfaches mehr Füllung zu sehen als in der Realität. 
Verbraucher aus Lauterbach vom 02.07.2024
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Edeka beschönigt mit der abgebildeten cremigen Füllung der „Snack Balls“ den tatsächlichen Inhalt. 

Darum geht’s:

Edeka bewirbt das Produkt „Team Deutschland Snack Balls Salty Peanut“ auf der Schauseite mit der Aussage „mit einem cremigen Erdnussmus im Kern“. Weiterhin zeigt die Schauseite einen halbierten Snack Ball. Der Erdnussmusskern nimmt dabei einen wesentlichen Anteil ein. Laut Zutatenliste enthalten die Kugeln 57 Prozent Datteln und 22 Prozent Erdnussmus, sowie jeweils zehn Prozent Erdnüsse und Mandeln sowie Speisesalz. Die Füllung der auf der Verpackung abgebildeten Snack Balls ist größer als in der Realität.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung und das Aussehen. Dies gilt auch für die Aufmachung der Lebensmittel, beispielweise die bildliche Darstellung auf der Verpackung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Edeka enttäuscht die Erwartung, die die Abbildung der „Snack Balls“ auf der Schauseite weckt. Denn der Kern der „Snack- Balls“ ist in der Realität deutlich kleiner und teilweise kaum erkennbar.

Fazit:

Edeka sollte die Abbildung der „Snack Balls“ an den tatsächlichen Inhalt anpassen.

 

Stellungnahme der Edeka Zentrale, Hamburg

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 04.07.2024 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor.