Die angegebene Stückzahl stimmt nicht
Zusammenfassung
Laut Schauseite der „Mini-Muffins“ sollen in der Verpackung 15 Muffins stecken. Offensichtlich trifft dies nicht zu. Die von Lebensmittelklarheit gekaufte Verpackung enthielt 14 Stück und stimmt mit der Beobachtung der Verbraucherin überein. Diese Abweichungen sind aus Sicht von Lebensmittelklarheit, auch bei zutreffender Füllmengenangabe, nicht akzeptabel.
Wenn Edeka die Stückzahl der „Mini-Muffins“ auf der Verpackung angibt, sollte diese mit der tatsächlichen Stückzahl übereinstimmen.
Beschwerde
In der Packung waren 15 Muffins angegeben. Es waren aber tatsächlich nur 14 drin. Ich hatte 4 Packungen gekauft, weil ich 60 Muffins brauchte.
Verbraucherin aus Steinwenden vom 16.02.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Verpackungsangaben wie die Stückzahl müssen zutreffen. Dies ist hier nicht der Fall.
Darum geht’s:
Die Mini-Muffins der Edeka Eigenmarke „Gut & Günstig“ bewerben auf der Schauseite „15 Stück“ als Verpackungsinhalt. Die von Lebensmittelklarheit gekaufte Verpackung enthielt 14 Muffins und stimmt mit der Beobachtung der Verbraucherin überein.
Auf der Rückseite der Verpackung erfolgt die Füllmengenangabe als „15 Stück = 225 g“. Das von Lebensmittelklarheit ermittelte Gewicht der 14 Muffins stimmte nahezu mit der Füllmengenangabe des Anbieters überein.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Angaben zur Füllmenge. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren gibt die Verordnung vor, dass die Nettofüllmenge bei verpackten nicht flüssigen Lebensmittel in Kilogramm oder Gramm anzugeben ist. Auch freiwillige Angaben, beispielsweise die Stückzahl, müssen zutreffen und dürfen nicht irreführen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verpackungsangaben wie die Stückzahl müssen zutreffen. Benötigen Verbraucher:innen genau die angepriesene Stückzahl, sollten sie nicht beim Nachzählen feststellen, dass die Tüte weniger enthält. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch inakzeptabel.
Fazit:
Wenn Edeka die Stückzahl der „Mini-Muffins“ auf der Verpackung angibt, sollte diese mit der tatsächlichen Stückzahl übereinstimmen.
Stellungnahme der Edeka Zentrale, Hamburg
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 13.03.2024 liegt uns keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor. Edeka verweist auf die Möglichkeit für Kunden, sich direkt an einer der zahlreichen Kanäle wie beispielsweise den Kundenservice zu wenden.