So haben Hersteller reagiert:

Dietz Mehrfruchtgetränk Pina Colada mit Aloe Vera

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Hersteller entfernt Abbildung der Kokosnuss, da diese nicht als Zutat im Getränk steckt.
Geändert

Das Mehrfruchtgetränk „Pina Colada mit Aloe vera“ enthält keine Bestandteile von Kokosnuss, obwohl ein Bild davon auf dem Etikett ist. Stattdessen besteht das Getränk hauptsächlich aus mit Wasser verdünnten Fruchtsäften sowie einer Reihe weiterer Zutaten darunter Aroma. Der Hersteller sollte auf die Abbildung von Kokosnuss verzichten, deutlich auf die Aromatisierung hinweisen und die Hauptzutaten des Getränks auf der Schauseite nennen.

Kokosnuss auf der Verpackung abgebildet – ist jedoch im Produkt überhaupt nicht vorhanden. Dafür unnötigerweise Palmöl.
Verbraucher aus Bergisch Gladbach vom 07.08.2018

Auf dem Produkt Pina Colada von Dietz Fruchtsäfte ist eine Kokosnuss abgebildet, obwohl laut Inhaltstoffen keine drin ist.
Verbraucherin aus Dörzbach vom 15.01.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung

Darum geht’s:

Das Flaschenetikett zeigt Ananas, Aloe Vera und Kokosnuss. Unter dem Produktnamen „Pina Colada mit Aloe Vera“ steht in wesentlich kleinerer Schrift die Bezeichnung „Alkoholfreies Mehrfruchtgetränk mit Pina Colada Geschmack“. Der Fruchtgehalt beträgt 50 Prozent, darunter 16,6 Prozent Ananas und 0,5 Prozent Aloe vera Saft. Kokosnuss als solche taucht nicht in der Zutatenliste auf. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke sehen spezielle Kennzeichnungsregeln für Getränke vor, die mit Fruchtabbildungen werben. Danach sollen Zutaten, die durch Aufmachung oder bildliche Darstellung hervorgehoben werden, in Charakter gebender Menge enthalten oder sensorisch deutlich wahrnehmbar sein. Naturgetreue Abbildungen von Früchten oder sonstigen Pflanzenteilen sollen nur dann verwendet werden, wenn diese tatsächlich enthalten sind, beispielsweise in Form von Saft oder Mark.

Werden zur Beschreibung der Geschmacksrichtung bildliche Darstellungen verwendet, aber ausschließlich Aromen eingesetzt, dann wird dies in Verbindung mit der Abbildung durch eine deutlich erkennbare Angabe wie „mit…-Geschmack” oder „mit…-Aroma” kenntlich gemacht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung des Getränks „Pina Colada mit Aloe vera“ vermittelt eine andere Zusammensetzung als tatsächlich vorliegt. Als Verbraucherzentrale können wir den Ärger der Verbraucher nachvollziehen, wenn sie Kokosnuss vergeblich als Zutat im Getränk suchen und feststellen, dass „Aroma“ zum Kokos-Geschmack beiträgt. Hinzu kommt, dass das Getränk auch unerwartete Zutaten wie Palmöl und Magermilch und zudem mehr Apfel- als Ananassaft enthält.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die Abbildung von Kokosnuss verzichten, die Fruchtanteile von Apfel, Ananas und Orangensaft nennen und deutlich auf die Aromatisierung hinweisen.

Stellungnahme der Erwin Dietz GmbH, Osterburken

Nach interner Prüfung können wir Ihnen mitteilen, dass wir das Hauptetikett entsprechend ändern werden und somit der Verbraucherkritik Rechnung tragen. Wir werden die Fruchtabbildungen auf den 3 Etikettenteilen neu gestalten. Alle anderen Etikettenbestandteile bleiben unverändert. Die Änderung erfolgt mit der nächsten Etikettenauflage.

Ergebnis

Der Hersteller teilt mit, dass das überarbeitete Etikett keine Kokosnuss mehr abbildet und die Flaschen ab Mitte 2019 erhältlich sind. Darüber hinaus erfolgen keine weiteren Änderungen.
Somit bleibt „Pina Colada“ Bestandteil des Produktnamens. Auch der Hinweis, dass es sich um „Pina Colada-Geschmack“ handelt, erscheint wahrscheinlich weiterhin unauffällig in wesentlich kleinerer Schrift am unteren Rand des Etiketts.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.