Das ärgert beim Einkauf:

Domaco Schweizer Kräutertee

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Gebirgspanorama und Produktname weisen auf die Schweiz, der Hersteller aus Bergisch Gladbach auf Deutschland hin
getaeuscht

Das Instantgetränkepulver weist mit dem Namen „Schweizer Kräutertee“ und durch Abbildung eines wie die Alpen anmutenden Gebirgspanoramas auf die Schweiz als Herkunftsland hin. Die im Kleingedruckten angegebene Adresse des Anbieters aus Bergisch Gladbach steht jedoch für Deutschland. Der Hersteller sollte die Verpackung so gestalten, dass keine Verwechslung über die Herkunft des Produktes oder dessen Zutaten möglich ist.

Mir ist aufgefallen, dass der Domaco Schweizer Tee gar nicht aus der Schweiz stammt, sondern in Bergisch Gladbach produziert wurde. Laut meinem Kenntnisstand müssen Schweizer Produkte wie Ricola Bonbons oder Lindt Schokolade auch in der Schweiz produziert werden. Anders ist das auch nicht zu akzeptieren, denn ich verstehe die Bezeichnung Schweizer Tee als eindeutigen Hinweis auf die Herkunft.

Verbraucher aus Odenthal vom 11.12.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Schauseite der Verpackung zeigt eine gefüllte Teetasse, verschiedene Kräuterabbildungen und eine gezeichnete Bergregion. Der Produktname „Schweizer Kräutertee – Getränk“ springt ins Auge. Direkt darunter steht in wesentlich kleinerer Schriftgröße der Hinweis „Original Schweizer Rezeptur mit 20 Kräutern“. Als Anbieter nennt die Verpackung die Krüger GmbH und Co. KG in Bergisch Gladbach. Darüber findet sich die Bezeichnung „Instantzubereitung für teeähnliche Getränke“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie die Herkunft. Die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts ist verpflichtend, falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher über das tatsächliche Ursprungsland oder den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre. Das gilt insbesondere dann, wenn die dem Lebensmittel beigefügten Informationen oder das Etikett insgesamt sonst den Eindruck erwecken würden, das Lebensmittel komme aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Domaco bringt das Getränk in mehrfacher Hinsicht mit der Schweiz in Verbindung. Der Produktname „Schweizer Kräutertee“ sowie die Gebirgslandschaft können Verbraucher als Hinweise auf die Herstellung in oder die Herkunft der Zutaten aus der Schweiz deuten. Die Deutsche Anbieteradresse – soweit sie wahrgenommen wird – steht für Verbraucher im Widerspruch dazu.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Produktnamen so wählen oder durch eine Erläuterung ergänzen, dass keine Missverständnisse über die Herkunft des Produktes oder seiner Zutaten auftreten können.

Stellungnahme der Krüger GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 12.02.2018 liegt bisher keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.