Das ärgert beim Einkauf:

Edeka Bio Basilikum im Topf

Werbung mit „0 % Plastik“ gilt nur für einen Teil der Verpackung
getaeuscht

Edeka wirbt auf der Papierhülle, in der ein Topf frisches Basilikum steckt, prominent mit „0 % Plastik*“. Der ergänzende Sternchenhinweis, dass der Verzicht auf Plastik nur für die Umverpackung gilt, ist kaum lesbar und leicht zu übersehen. Der Anzuchttopf besteht aus dem Kunststoff Polypropylen. Damit hatte der Verbraucher nicht gerechnet und fühlte sich getäuscht.
Das Handelsunternehmen sollte nicht mit Produkteigenschaften werben, die nur für einen Teil des Produktes gelten.

Auf der Schauseite wird der Basilikum-Topf prominent mit "0% Plastik" beworben. Beim Auspacken hält man dann eine Pflanze in einem Topf aus Polypropylen (Aufdruck "05 PP" mit Recyclinglogo auf dem Topf). Erst dann fällt einem das Sternchen neben Plastik auf. Darunter wird dann eingeschränkt "*bezieht sich auf die Umverpackung". Dies steht zwar direkt darunter, allerdings übersieht man die weiße Schrift auf hellbraunem Grund sehr schnell. In meinen Augen wird hier bewusst darauf gesetzt, dass der Verbraucher nicht genauer nachschaut. Bei mir hatte das Produkt den Eindruck erweckt komplett plastikfrei zu sein.
Verbraucher aus Flensburg vom 19.05.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Mit einer ökologisch günstigen, plastikfreien Außenhülle zu werben, ist nicht zu akzeptieren, wenn die enthaltene Basilikumpflanze in einem Topf aus dem Kunststoff Polypropylen steckt.
Edeka sollte die Werbung mit „0 % Plastik“ unterlassen.

Darum geht’s:

Auf der braunen Papierhülle, in der die Basilikumpflanze steckt, steht prominent „0 % Plastik*“. In sehr viel kleinerer Schrift und anderer Schriftfarbe steht darunter die Sternchenauflösung „*bezieht sich nur auf die Umverpackung“. Erst nach dem Öffnen der Papierhülle ist die Basilikumpflanze in einem typischen Pflanzen-Anzuchttopf aus Kunststoff sichtbar. Der Recyclingcode 05 kennzeichnet den Kunststoff als Polypropylen.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht über die Eigenschaften des Lebensmittels täuschen. Das gilt auch für die Aufmachung von Lebensmitteln, beispielsweise die verwendeten Verpackungsmaterialien. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bereits 2018 war es nach einer Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes 75 Prozent der Befragten sehr wichtig, dass weniger Verpackungsmüll entsteht. Hinweise auf verpackten Lebensmitteln wie „recycelbar“, „aus Bio-Plastik“ oder „plastikfrei“ sind mittlerweile verkaufsfördernde Eigenschaften, auf die Verbraucher:innen beim Einkauf achten. Gerade braunfarbene Papierverpackungen erwecken den Eindruck eines ökologisch günstig verpackten Produktes. Unserer Ansicht nach können Verbraucher:innen bei einem derart verpackten Lebensmittel mit der Aufschrift „0 % Plastik“ davon ausgehen, dass die Eigenschaft für das komplette Produkt gilt
Verbraucher:innen müssen nicht darauf achten, ob der Anbieter an anderer Stelle des Produktes diese Eigenschaft einschränkt.

Fazit:

Das Handelsunternehmen sollte nicht mit „0 % Plastik werben, wenn diese Produkteigenschaft nur für einen Teil des Produktes gilt.

Stellungnahme der EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, Hamburg

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale

Im Rahmen eines anstehenden Verpackungsrelaunches wird die Auslobung ersetzt und der Hinweis „Plastikfrei“ wird nicht mehr verwendet. Anhand der aktuellen Reichweite gehen wir von einer Umstellung zu Ende 2023 aus.

Ergebnis

Das Handelsunternehmen Edeka kündigt an, voraussichtlich Ende 2023 die Basilikumpflanzen ohne den Aufdruck „0 % Plastik“ auf der Papierhülle anzubieten.