Ehrmann High Protein Columbian Coffee Pudding
Zusammenfassung
Der Anbieter wirbt mit den Produktnamen „Columbian Coffee Pudding“ für das Milchprodukt und weist mit „Columbian Coffee“ auf einen Kaffee aus Kolumbien hin. Zu dieser Auslobung gibt es jedoch keine weiteren Angaben auf dem Becher.
Der Anbieter sollte zweifelsfrei kennzeichnen, dass der Kaffee im Pudding aus Kolumbien stammt.
Beschwerde
Der Verbraucher wird meiner Meinung nach getäuscht, es handle sich bei dem Produkt um den Zusatz von hochwertigem kolumbianischen (ColOmbian) Kaffee, stattdessen wird der "Eigenname" namens "ColUmbian" mit "u" statt "o" eingeführt - was nun keine Länderbezeichnung, sondern ein Eigenname sein soll. […]
Verbraucher aus München vom 07.06.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Anbieter wirbt mit den Produktnamen „Columbian Coffee Pudding“ für das Milchprodukt und weist mit „Columbian Coffee“ auf einen Kaffee aus Kolumbien hin. Zu dieser Auslobung gibt es jedoch keine weiteren Angaben auf dem Becher.
Der Anbieter sollte zweifelsfrei kennzeichnen, dass der Kaffee im Pudding aus Kolumbien stammt.
Darum geht’s:
Auf dem Deckel des Milchproduktes steht „Columbian Coffee Pudding“, ergänzt mit einer Abbildung gerösteter Kaffeebohnen. Auf der Becherseite bezeichnet der Anbieter das Dessert als „Kaffee-Protein-Pudding. Mit Süßungsmitteln.“ In der Zutatenliste steht „Röstkaffee 1%“. Das Produkt enthält die Farbstoffe E150d und Carotin sowie Aroma.
Auf der Verpackung steht der Hinweis „Hergestellt in Deutschland“.
Abgesehen vom Produktnamen gibt es keine weiteren Angaben zur Herkunft des verwendeten Kaffees.
Die englische Übersetzung für Kolumbien ist „Colombia“. Somit ist „Columbian“ nicht die englische Übersetzung von kolumbianisch.
Das ist geregelt:
Gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen die Informationen auf Lebensmitteln nicht täuschen, unter anderem über die Zusammensetzung, das Ursprungsland oder den Herkunftsort. Außerdem müssen nach der LMIV Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein.
Ist das Ursprungsland oder der Herkunftsort auf einem Lebensmittel angegeben, die primäre Zutaten stammen aber nicht daher, so ist ein Hinweis zum Ursprungsland oder Herkunftsort der primären Zutaten anzugeben. Primäre Zutaten sind solche Zutaten, die entweder über 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen oder die üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziiert werden, beispielsweise weil sie in der Bezeichnung genannt oder auf dem Lebensmittel abgebildet sind.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Produktname „Columbian Coffee Pudding“ lässt auf den ersten Blick kolumbianischen Kaffee erwarten. Zum verwendeten Kaffee selbst gibt es keine weiteren Informationen auf dem Becher, allerdings einen Hinweis für das Gesamtprodukt: „Hergestellt in Deutschland“.
Nach einer Bekanntmachung der Europäischen Kommission handelt es sich bei dem Hinweis „Hergestellt in Deutschland“ um eine Herkunftsangabe. In diesem Fall muss der Hersteller Verbraucher:innen darüber aufklären, welche primären Zutaten nicht aus Deutschland stammen. Aus unserer Sicht zählt der ausgelobte „Columbian Coffee“ zu den primären Zutaten des „Kaffee-Protein-Puddings“. Dass die Schreibweise nicht korrekt ist, ändert den Sachverhalt nicht, da ein Großteil der Verbraucher:innen „Columbian“ als kolumbianisch verstehen wird. Da an keiner anderen Stelle auf kolumbianischen Kaffee hingewiesen wird, können Zweifel an der Herkunft des Kaffees aufkommen.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit der isolierte Hinweis „*20 g Protein“ aufgefallen, jedoch ohne Bezugsgröße. Eine Wiederholung des Proteingehaltes ist aus unserer Sicht nach der LMIV nicht vorgesehen.
Fazit:
Der Anbieter sollte zweifelsfrei kennzeichnen, dass der Kaffee im Pudding aus Kolumbien stammt.
Stellungnahme der Ehrmann GmbH, Oberschönegg
Kurzfassung:
Die Auslobung „Columbian Coffee“ verweist tatsächlich auf eine besondere Eigenschaft des verwendeten Kaffees, nämlich seine Herkunft. Die Zutat stammt – wie auf dem Deckel versprochen – aus Kolumbien. Ein Hinweis hierauf im Zutatenverzeichnis ist rechtlich nicht zulässig, weshalb wir diesen auch nicht vornehmen. Der angegebene Proteingehalt wird über das Sternchen auf der Becherseite erläutert.