Enerbio Fruchtriegel Erdbeere
Zusammenfassung
Der Name des Fruchtriegels „Erdbeere“ zusammen mit den prominent abgebildeten Erdbeeren, lässt Erdbeere als Hauptzutat im Riegel erwarten. Erst die Zutatenliste auf der Rückseite zeigt, dass in dem Riegel nur zehn Prozent Erdbeere stecken. Die restlichen 90 Prozent entfallen zu gleichen Teilen auf Apfel und Weinbeeren. Die Anbieterfirma sollte den Riegel nicht „Erdbeere“ nennen, wenn andere Früchte mengenmäßig deutlich dominieren.
Beschwerde
Die Bezeichnung "Fruchtriegel Erdbeere" impliziert meiner Meinung nach, dass die Hauptzutat Erdbeeren sind. Das ist jedoch nicht der Fall, bei nur 10 % Erdbeeranteil.
Eigentlich ist es ein Apfel-Weinbeeren-Riegel mit Erdbeeren.
Verbraucher aus Berlin vom 21.03.2023
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Produktname „Erdbeere“ für den Früchteriegel passt nicht, wenn
nur zehn Prozent Erdbeeren gegenüber je 45 Prozent Apfel und Weinbeeren im Produkt stecken.
Darum geht’s:
Rossmann nennt den Riegel auf der Schauseite „Fruchtriegel Erdbeere“ und bildet Erdbeeren, Trauben und ein Apfelstück ab, wobei die Erdbeeren den meisten Platz beanspruchen. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Bio Fruchtriegel aus getrockneten Früchten - Erdbeeren, Äpfel, Trauben“, Laut Zutatenliste enthält der Riegel „45 Prozent Apfel getrocknet, 45 Prozent Weinbeeren getrocknet, 10 Prozent Erdbeere gefriergetrocknet“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Beschaffenheit eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verbraucher:innen können beim Anblick der Verpackung mit deutlich mehr als nur zehn Prozent Erdbeeren rechnen. Aus unserer Sicht sollten der Produktname und die Abbildungen keinen falschen Eindruck über die tatsächliche Zusammensetzung des Riegels erwecken.
Fazit:
Die Anbieterfirma sollte den Riegel nicht „Erdbeere“ nennen, wenn andere Früchte mengenmäßig deutlich dominieren.
Stellungnahme der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel
Kurzfassung:
Die Beschwerde ist unberechtigt. Der Mengenanteil der Erdbeere ergibt sich aus dem Zutatenverzeichnis. Nach ständiger Rechtsprechung gilt, dass der Verbraucher das Zutatenverzeichnis wahrnimmt. Unsere Fruchtschnitte schmeckt zudem eindeutig nach Erdbeere. Darüber hinaus ist dem Verbraucher im Falle von Fruchtriegeln bekannt, dass diese vorwiegend mit der Geschmacksrichtung beworben werden.