GutBio Genussriegel Kirsch-Mandel
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Es sind 34 % Erdnüsse im Produkt. Jedoch sind diese weder namentlich im Hauptsichtfeld erwähnt, noch als Abbildung dargestellt. In absteigender Reihenfolge kommen als zweites Kürbiskerne (12 %) und dann erst Mandeln und Kirschen mit jeweils 8 %. Es ist nicht das im Produkt, was im Hauptsichtfeld beschrieben wird.
Verbraucher aus Hamburg vom 06.07.2018
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Zusammenfassung:
Der Riegel enthält die im Produktnamen und als Abbildungen hervorgehobenen Zutaten nur in kleiner Menge. Stattdessen besteht der Riegel hauptsächlich aus Erdnüssen und Kürbiskernen. Damit hat der Verbraucher nicht gerechnet. Der Hersteller sollte die Aufmachung der Verpackung so gestalten, dass bei Verbrauchern kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht.
Darum geht’s:
Der Genussriegel mit der Sortenbezeichnung „Kirsch-Mandel“ bildet auf der Schauseite den Riegel sowie Kirsch- und Mandelfrüchte ab. Die Rückseite bezeichnet das Produkt als „Riegel mit Erdnüssen, Kürbiskernen, Mandeln und Sauerkirschen“. Die Zutatenliste darunter listet Erdnüsse (34 %), Agavendicksaft, Kürbiskerne (12 %), Mandeln (8 %), Sauerkirschen (8 %) sowie weitere Zutaten auf.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Verpackung ist so gestaltet, dass Verbraucher annehmen können, der Riegel bestehe hauptsächlich aus Kirschen und Mandeln. Da der Riegel jedoch tatsächlich mehr als doppelt so viele Erdnüsse und zwölf Prozent Kürbiskerne enthält, sind Verbraucher unserer Ansicht nach nachvollziehbar verärgert.
Wenn der Hersteller als Hauptzutat Erdnüsse verwendet, die wesentlich preisgünstiger als Mandeln sind, sollte das auf den ersten Blick erkennbar sein.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Aufmachung der Verpackung so gestalten, dass bei Verbrauchern kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht.
Stellungnahme der SAMCROS GmbH, Freiberg
Kurzfassung:
Die Bezeichnung „Kirsch-Mandel“ informiert über Geschmacksrichtung des Artikels. Mit einer realistischen Abbildung, einem Sichtfenster, einer detaillierten Bezeichnung sowie Mengenangaben der relevanten Zutaten, informieren wir den Verbraucher so umfassend wie möglich. Die Kennzeichnung entspricht allen derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben.
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.