Enttäuschende vier Prozent Mandeln in „Bio Snack Balls Mandel“
Zusammenfassung
Der Produktname „Snack Balls Mandel“ und die Abbildung von Mandelkernen lassen deutlich mehr als vier Prozent Mandeln in den Fruchtkugeln erwarten. Tatsächlich bestehen die Kugeln zu 94 Prozent aus Datteln und Erdmandeln. Sie sind weder abgebildet noch im Namen erwähnt und nur aus der Zutatenliste ersichtlich. Der Anbieter sollte die Aufmachung der Schauseite an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen.
Beschwerde
Im Reformhaus vor der Kasse wurden die "Snack Balls Mandel" angeboten. "Mandel" war in besonders großer Schrift hervorgehoben, daher griff ich zu und ging von einem Produkt aus, das überwiegend Mandeln enthält und danach schmeckt – auch wenn kleingedruckt "Fruchtkugeln" darunter stand.
Nachdem ich einen "Snack Ball" angebissen hatte, war ich allerdings sehr enttäuscht vom Geschmack (sehr süß, kein Mandelgeschmack) und sah mir die Zutatenliste näher an: Hauptsächlich Datteln, geröstete Erdmandeln... und Mandeln waren nur mit 4 Prozent enthalten! Ich halte die Aufmachung des Produkts für irreführend, da man als Kundin einen völlig anderen Geschmack und eine andere Zusammensetzung erwartet.
Verbraucherin aus Frankfurt vom 19.11.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Name „Snack Balls Mandel“ und die abgebildeten Mandeln passen nicht zur Zusammensetzung des Konfekts. Mit einem Anteil von 94 Prozent bestimmen vielmehr Datteln und Erdmandeln den Charakter des Produkts.
Darum geht’s:
Der Hersteller nennt das Produkt Fruchtkugeln „Bio Snack Balls Mandel“. Auf der Schauseite hebt er das Wort „Mandel“ durch die Schriftgröße deutlich hervor. Zusätzlich bildet die Schauseite mehrere Mandeln ab. Die Rückseite bezeichnet das Produkt als „Fruchtkonfekt mit Mandeln und Zimt“. Laut Zutatenliste besteht das Fruchtkonfekt aus „Getrocknete Datteln, geröstete Erdmandeln, 4 % Mandeln und 2 % Zimt“.
„Erdmandeln“ zählen nicht wie „Mandeln“ zu den Schalenfrüchten, die vom Mandelbaum stammen. Bei Erdmandeln handelt es sich um ein Knollengemüse. Geerntet werden die unter der Erde wachsenden Knollen.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Weiterhin regelt die Verordnung die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Danach ist eine Mengenangabe für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Dass die Schauseite prominent Mandeln bewirbt, diese jedoch nur vier Prozent im Endprodukt ausmachen, ist sehr ärgerlich. Verbraucher:innen sollten bereits beim Anblick der Verpackung einen zutreffenden Eindruck über die Zusammensetzung erhalten.
Fazit:
Der Anbieter sollte die Aufmachung der Schauseite an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen.
Stellungnahme Govinda Natur GmbH, Neustadt / Weinstraße
Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Firma teilt mit, dass Name und Verpackung die enthaltene Zutat „Mandeln“ als charakterisierendes Merkmal hervorheben und die Sortendifferenzierung unterstützen soll. Die Bezeichnung und die Zutatenliste würden über die Zusammensetzung des Produkts informieren. Die Firma prüfe, ob Änderungen an der Aufmachung sinnvoll sind, um Missverständnisse weiter zu minimieren.
Ergebnis
Die Firma beabsichtigt, die Verpackungsgestaltung zu prüfen. Einen Zeitpunkt hat sie nicht genannt.