Eurovera Stevia Edle Süße Streusüsse
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Aufmachung weist nur auf Stevia als Zutat hin. Daher können sich Verbraucher aus unserer Sicht nachvollziehbar getäuscht sehen, wenn sie erst im Kleingedruckten merken, dass der Inhalt hauptsächlich aus Erythritol besteht. Falsche Erwartungen von Verbrauchern sind nur zu vermeiden, wenn der Anbieter den tatsächlichen Gehalt an Steviolglycosiden und Erythritol bereits auf der Schauseite offenlegt.
Beschwerde
"Zutaten: Süßungsmittel: Erythritol, Steviolglycoside (REB A 97 %)." Es fehlt eindeutig die Angabe, wie viel % Erythritol enthalten ist. Wenn hier 99 % Erythritol enthalten sind, kann ich ja gleich Erythritol pur kaufen. Auf Nachfrage beim Hersteller habe ich nur Erklärungen zur Süßkraft der Steviolglycoside bekommen und wie wichtig der REB A-Anteil sei. Erst beim dritten Anlauf habe ich dann mal keinen Roman geschrieben bekommen, sondern die Auskunft, dass keine Angaben zu Rezepturen gegeben werden. Vielen herzlichen Dank. Warum nicht gleich so.
Verbraucherin aus Neukirchen vom 22.06.2016
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Darum geht’s:
Die Streusüße wirbt auf der Vorderseite stark hervorgehoben mit „Stevia“ als Produktname. Zusätzlich weisen an anderen Stellen der Verpackung die Bezeichnung „Tafelsüße auf der Grundlage von Steviolglycosiden“ und der Hinweis „Stevia Granulat“ auf „Stevia“ als wesentliche Zutat hin. Erst aus der Kombination von Nährwerttabelle und Zutatenliste, die als einziges Kohlenhydrat Erythritol aufführt, wird deutlich, dass das Produkt zu 95 % aus Erythritol (Kohlenhydrat) besteht.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung, Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Nach unserer Auffassung rechnen Verbraucher bei der vorliegenden Aufmachung der Verpackung nicht damit, dass statt „Stevia“ das Kohlenhydrat Erythritol in sehr großer Menge enthalten ist. Diesen Eindruck verstärkt die Bezeichnung, Steviolglycoside als Grundlage der Streusüße angibt. Denn sprachlich ist eine Grundlage immer die Basis, d. h. bei zwei Zutaten die größere Menge. Das genau stimmt hier nicht, denn Erythritol und nicht die Steviolglycoside machen mit 95 % Mengenanteil die Basis der Streusüße aus.
Fazit:
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte der Anteil der Steviolglycoside und des Erythritols bereits auf der Vorderseite deutlich genannt sein. Nur so sind enttäuschte Erwartungen von Verbrauchern auszuschließen.
Stellungnahme der EUROVERA Ltd. & Co. KG, Ober-Mörlen
Kurzfassung:
EUROVERA Stevia Streusüße, ohne den Nebengeschmack, den man Steviaprodukten nachsagt, ist eine echte Alternative zu Zucker. Komponenten wie Erythrit und Stevia gewährleisten universellen Einsatz in der Küche. Mit 0 Kalorien und durch insulinunabhängige Verstoffwechselung ist es bei Diabetikern und ernährungsbewussten Verbrauchern beliebt.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.