So haben Hersteller reagiert:

Fehlerhafte Bezeichnung in der Werbung

Änderung: Famila bewirbt das Angebot im Prospekt nicht länger als „Kalbsleberwurst“. An der Theke war statt einer Wurst mit Kalbsleber nur eine Wurst mit Schweineleber erhältlich.
Geändert

Statt der im Famila-Prospekt beworbenen „Kalbsleberwurst“ erhielten Verbraucher:innen an der Wursttheke eine „Kalbfleisch-Leberwurst“. Dabei handelt es sich jedoch um zwei unterschiedlich zusammengesetzte Produkte: Nur Kalbsleberwurst enthält Kalbsleber. 
Das Angebot im Prospekt war befristet gültig. Famila weist darauf hin, dass das Produkt an der Theke – auch zum Angebotszeitpunkt – korrekt gekennzeichnet war.

Die mit „Kalbsleberwurst“ beworbene Wurst enthält laut Banderole auf der lose gekauften Wurst 29,4 Prozent Schweineleber, aber keinerlei Kalbsleber. Auch auf Nachfrage an der Fleischtheke wurde Kalbsleberwurst von der Verkäuferin bestätigt. […]
Nach Reklamation entschuldigte sich der zuständige Mitarbeiter für die Bezeichnung „Kalbsleber“, blieb aber dabei, dass dies die übliche Bezeichnung für diese Wurst sei und diese so beworben wird. Nach meiner Auffassung ist dies ein Betrug für den ich weit gefahren bin um eine echte Kalbsleberwurst zu erwerben.
Verbraucher aus Seevetal vom 31.03.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Werbeanzeige

Die Werbung für das Angebot „Kalbsleberwurst“ passt nicht, wenn an der Theke des Supermarktes das Produkt als „Kalbfleisch-Leberwurst“ bezeichnet wird.

Darum geht’s:

Im Prospekt vom 27.03. bis 01.04.2023 bewirbt Famila auf der dritten Seite Produkte ihrer Qualitätsfleischerei, darunter eine „Kalbsleberwurst“. Wursterzeugnisse mit der Bezeichnung „Kalbsleberwurst“ enthalten Kalbsleber. Im Unterschied dazu enthält eine „Kalbfleisch-Leberwurst“ Kalbfleisch, jedoch keine Kalbsleber.
Laut den Angaben auf der verpackten Wurst an der Theke handelt es sich um eine „Kalbfleisch-Leberwurst, Naturdarm mit Schweinefleisch“. Als Zutaten enthält sie unter anderem 36 Prozent Schweinefleisch, 15 Prozent Kalbfleisch und 29,4 Prozent Schweineleber. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Entsprechend den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs wird die Bezeichnung „Kalbsleberwurst“ für eine Leberwurst verwendet, deren Leberanteil zu über 50 Prozent vom Kalb- oder Jungrind stammt besteht. Der Rest kann Schweineleber sein.
Der Fleischanteil in der Leberwurst kann aus Schweinefleisch und/oder Rind- be-ziehungsweise Kalbfleisch bestehen.
Eine Kalbfleisch-Leberwurst liegt dagegen vor, wenn der Fleischanteil zu mehr als 50 Prozent aus Kalb- oder Jungrindfleisch besteht. Sie muss keine Kalbsleber enthalten.
Ist in einer „Kalbfleisch-Leberwurst“ Schweinefleisch enthalten, wird darauf hingewiesen, zum Beispiel „Kalbfleisch-Leberwurst mit Schweinefleisch“ oder wenn der Anteil von Schweinefleisch überwiegt – „Leberwurst mit Kalbfleisch“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei „Kalbsleberwurst“ und „Kalbfleisch-Leberwurst“ handelt es sich um zwei unterschiedlich zusammengesetzte Produkte. Die Bezeichnungen sind in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse definiert. Aufgrund der Angaben im Prospekt können Verbraucher:innen eine Wurst mit Kalbsleber erwarten. Dass die Wurst Schweineleber enthält, erfahren sie jedoch erst vor Ort anhand der Kennzeichnung auf der Verpackung.

Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die vor Ort verwendete Bezeichnung „Kalbfleisch-Leberwurst“ nach den Leitsätzen nicht zur vorliegenden Zusammensetzung der Wurst mit einem überwiegenden Anteil an Schweinefleisch passt. 

Fazit:

Der Hersteller sollte die Wurst im Prospekt leitsatzgemäß kennzeichnen.

Stellungnahme der famila-Handelsmarkt Kiel GmbH & Co. KG, Kiel

In dem famila-Prospekt der Kalenderwoche 13/2023 wurde der Artikel Kalbfleisch-Leberwurst versehentlich mit einem alten Werbetext beworben.
Der Artikel hat ein neues Layout erhalten und bei dieser Überarbeitung kam es zu einem technischen Fehler. Die Datenbank griff auf den alten Werbetext zurück.
Das Schild an der Ware im Verkaufstresen sowie die Darstellung im Kennzeichnungsordner am Tresen sind jederzeit korrekt gewesen mit der Auslobung als „Kalbfleisch-Leberwurst“ – auch während der Kalenderwoche 13/2023.

Ergebnis

Laut den Angaben auf der Verpackung enthält die vorliegende Wurst überwiegend Schweinefleisch und 15 Prozent Kalbfleisch. In diesem Fall handelt es sich nach den Leitsätzen um eine „Leberwurst mit 15 % Kalbfleisch“. 
Lebensmittelklarheit informiert daher die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Kennzeichnung des Produktes.