Das ärgert beim Einkauf:

Funny Frisch Chips im 40-Gramm Beutel

Der Anbieter bewirbt 30 Gramm Chips als Portion. In der Tüte stecken jedoch 40 Gramm.
getaeuscht

Die Schauseite der Chips deutet auf eine 30 Gramm Portion hin. Verbraucher:innen können daraus schließen, dass die Tüte mit 30 Gramm Chips gefüllt ist. Tatsächlich gibt der Anbieter auf der Rückseite eine Füllmenge von 40 Gramm an. Zugleich weist er darauf hin, dass eine Packung „zirka eine Portion“ enthält. Das passt nicht, wenn tatsächlich 33 Prozent mehr Inhalt und damit auch 33 Prozent mehr Kalorien, Fett und Salz in der Tüte sind. Der Anbieter sollte realistische Portionsangaben machen, die zu der Füllmenge der Verpackung passen und sollte grundsätzlich auf Zirka-Angaben verzichten. 

Auf der Frontseite steht: 30 g Portion. Dafür sind die Nährwerte angegeben. Auf der Rückseite steht: Verpackung enthält ca. 1 Portion. Eine Portion = 30 g. Die Packung enthält aber 40 g. Ist das zulässig?
Verbraucher aus Hamburg vom 06.08.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Aufmachung der Verpackung weist auf eine Portion Chips mit 30 Gramm in der Tüte hin. Tatsächlich sind es 40 Gramm.

Darum geht’s:

Die „Funny Frisch Chips ungarisch“ bewerben auf der Schauseite eine „30 g Portion“. mit den entsprechenden Nährwerten für Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz für diese Portion. Die Rückseite führt die Nährwerte in einer Tabelle pro 100 Gramm und zusätzlich pro 30 Gramm Chips auf. Unmittelbar über der Nährwerttabelle findet sich der Hinweis „Diese Packung enthält ca. 1 Portion. Eine Portion = 30 g“.
Die Füllmengenangabe auf der Rückseite weist „40 g“ aus.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften wie die Füllmenge eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Des Weiteren regelt die Verordnung die Kennzeichnung der Nährwerte. Bei festen Lebensmitteln sind die Nährwerte pro 100 Gramm des Lebensmittels aufzuführen. Zusätzlich dürfen die Nährwerte pro Portion angegeben werden. In diesem Fall ist auch die Anzahl der in der Verpackung enthaltenen Portionen anzugeben. Eine Wiederholung der Angaben pro Portion auf der Vorderseite der Verpackung ist zulässig, wenn zusätzlich der Brennwert pro 100 Gramm aufgeführt wird. Rechtliche Vorgaben, die die Portionsgrößen für Lebensmittel festlegen, gibt es nicht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Verpackungsgestaltung deutet auf eine 30 Gramm-Portionspackung hin, obwohl tatsächlich 40 g Chips in der Tüte sind. Die Packung enthält deutlich mehr Kalorien und andere Nährstoffe wie Fett als auf der Schauseite angegeben. Beispielweise sind statt 160 Kalorien tatsächlich 213 Kalorien in der Packung. Die Angabe „Die Verpackung enthält zirka eine Portion“ stimmt nicht. Zudem ist es ist kaum realistisch, dass Verbraucher:innen bei einer 40  Gramm Chipstüte 10 Gramm Chips in der Tüte übrig lassen. Die Portionsangabe ist daher aus unserer Sicht unrealistisch und ungeeignet.

Fazit:

Der Anbieter sollte realistische Portionsangaben machen, die zu der Füllmenge der Verpackung passen und sollte grundsätzlich auf Zirka-Angaben verzichten.

Stellungnahme der Intersnack Deutschland SE, Köln

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die angegebene Portionsgröße von 30 Gramm wurde durch die European Snacks Association (ESA) empfohlen und spiegelt die Verzehrsgewohnheiten von europäischen Verbraucher:innen wider. Die Nährwertangaben für diese Portionsgröße werden einheitlich auf allen Abpackungsgrößen ausgewiesen. Durch die Formulierung „circa" wird deutlich, dass die 40 Gramm Verpackung ungefähr eine Portion enthält.