Das ärgert beim Einkauf:

Golden Seafood Kap-Seehecht-Filets Rosmarin

Die Schauseite zeigt ein angeschnittenes Stück Fischfilet wie gewachsen, obwohl dieses „aus Fischstücken zusammengefügt“ ist.
getaeuscht

Der Produktname „Kap-Seehecht-Filets“ und die Abbildung eines scheinbar gewachsenen Fischstücks vermitteln den Eindruck, dass es sich um ein portionsgerechtes Filet vom ganzen Fisch handelt. Weitere Angaben zur Fischqualität stehen zwar auf der Schauseite, können jedoch leicht übersehen werden. Die Abbildung passt nicht zu den enthaltenen „zusammengefügten Fischstücken“.
Der Hersteller sollte Name und Abbildung der „Kap-Seehecht-Filets“ der tatsächlichen Fischqualität anpassen. 

Die Bezeichnung Kap-Seehecht-Filet, das auf dem Bild erkennbare Fischstruktur sowie der Vermerk aus Wildfang suggerieren ein echtes Fischfilet. Dabei handelt es sich um zusammengefügte Fischstücke mit wenig Geschmack und mit einer wässrigen elastischen Konsistenz. Nur bei genauer Betrachtung der Verpackung ist die Beschreibung der zusammengefügten Filetstücke zu finden, da diese in weiß auf hellgrünem Hintergrund in klein geschrieben ist.
Verbraucherin aus Kehl vom 19.11.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Die Abbildung auf der Schauseite der „Kap-Seehecht-Filets“ zeigt zwei Fischstücke, darunter einen Anschnitt eines Fischstücks, der nach einem gewachsenen Filet aussieht. Gut lesbar steht die Bezeichnung Kap-Seehecht-Filets links von der Abbildung. Mit weniger Kontrast stehen in kleinerer Schrift zusätzliche Angaben zum Produkt, darunter die „Kap-Seehechts-Filets, aus Blöcken geschnitten, aus Fischstücken zusammengefügt“. Laut Zutatenliste bestehen die marinierten Filets zu 84 Prozent aus Kap-Seehechtfilets und weiteren Zutaten wie Wasser und Maltodextrin.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Fischerzeugnisse und Fischzubereitungen, die wie ein gewachsenes Stück Fisch aussehen, aber tatsächlich aus verschiedenen Stücken bestehen, die durch andere Zutaten, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme, oder durch andere Mittel zusammengefügt sind, den Hinweis: „aus Fischstücken zusammengefügt“ tragen.

Die Leitsätze für Fisch definieren Fischfilets als zusammenhängendes Fischfleisch wie gewachsen. Wenn es sich um Teile von größeren Filets, wie Portionen, Tafeln oder Schnitten handelt, so ist dies auf der Verpackung kenntlich zu machen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name „Kap-Seehecht-Filets“ und die Abbildung eines – wie es aussieht – Filetstücks aus zusammenhängendem Fischfleisch passen unserer Ansicht nach nicht zur Produktqualität. Diese geht aus der Angabe hervor: „aus Fischstücken zusammengefügt“. Der Name und der optische Eindruck des Verpackungsfotos lassen sich aus unserer Sicht nicht durch den leicht übersehbaren Hinweis zur tatsächlichen Fischqualität korrigieren.

Fazit:

Der Hersteller sollte Name und Abbildung der „Kap-Seehecht-Filets“ der tatsächlichen Fischqualität anpassen.

Stellungnahme der Clama GmbH & Co.KG, Mühlheim a.d.Ruhr

Kurzfassung:

Die Kennzeichnung wurde extern überprüft und ist lebensmittelrechtlich konform. Die gewählte Bezeichnung entspricht den Anforderungen gemäß Art. 17 LMIV. Es handelt sich um eine beschreibende Bezeichnung des Lebensmittels mit der auch ausreichend und leicht verständlich kenntlich gemacht wird, in welcher Hinsicht das Lebensmittel von der verkehrsüblichen Beschaffenheit eines Fischfilets abweicht.