Das ärgert beim Einkauf:

GutBio Bio-Kalbsfond

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Mit Aroma aber nur 0,1 Prozent Kalbfleisch
getaeuscht

Der Anbieter bezeichnet das Produkt als „Bio-Kalbsfond“. Der Name weckt Erwartungen, die die Zutatenliste nicht halten kann, da diese nach Wasser an erster Stelle natürliches Aroma nennt. Der Hersteller sollte auf der Vorderseite einen deutlichen Hinweis wie „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ in räumlicher Nähe zum Produktnamen ergänzen oder die Rezeptur ändern, um Fehlvorstellungen bereits auf den ersten Blick auszuräumen.

Bei einer Aldi Filiale habe ich einen Bio Kalbsfond in der Aktion gekauft. Gewählt habe ich das Produkt, weil ich guten Gewissens davon ausgegangen war, dass es sich um einen Fond handelt, zumindest so ähnlich, wie man es zuhause tun würde. Also Fleisch, Gemüse und Gewürze auskochen. Bevor ich das Produkt zuhause gebraucht habe, habe ich es vorher gekostet. Leider war die Enttäuschung sehr groß, denn vom Kalbsfond habe ich nix geschmeckt. Der Blick auf die Zitatenliste brachte den zweiten Schock, denn in der Zutatenliste ist nichts anderes wie "Wasser, natürliche Aromen, Meersalz, Magermilchpulver...." und irgendwann kurz vor dem Ende 0,1 % Kalbfleisch. Ich fühle mich hier sehr getäuscht, denn Wasser mit Aromen wollte ich nicht kaufen. Wie kann es sein, dass so ein Produkt überhaupt Fond genannt werden kann. Das hat damit doch nichts zu tun.
Verbraucher aus Bremen vom 22.07.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Schauseite des „Kalbsfond“ bildet neben einer klaren Flüssigkeit in einer Schale auch Fleisch sowie Suppengemüse ab. Sowohl auf der Schauseite als auch auf der Rückseite steht die Bezeichnung „Bio-Kalbsfond“.
Die Zutatenliste auf der Rückseite beginnt mit Wasser und natürlichem Aroma. Weitere Zutaten sind Meersalz, Magermilchpulver, Roh-Rohrzucker, Karamellzucker und 0,1 % Kalbsfond sowie verschiedene Suppengemüse.
Laut Anbieter ist der Fond verzehrfertig. Einen Hinweis auf die Aromatisierung gibt es auf der Schauseite nicht.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung oder über die Bezeichnung des Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Es gibt keine rechtliche Definition für den Begriff „Fond“ und damit auch keine exakten Vorgaben wie ein „Kalbfleisch-Fond“ hergestellt wird.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Allgemein wird unter „Fond“ eine konzentrierte Brühe aus Fleisch, Geflügel, Fisch oder Gemüse verstanden als Grundlage für Suppen oder Soßen.
Die Abbildung von Fleisch auf der Schauseite des Glases weist auf die Verwendung einer klassischen Brühe aus Kalbfleisch als Ausgangssubstanz für den Kalbsfond hin. Besteht der Fond im Wesentlichen aus Wasser und Aroma, können Verbraucher über die Zusammensetzung irritiert sein.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf der Vorderseite einen deutlichen Hinweis wie „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ in räumlicher Nähe zum Produktnamen ergänzen oder die Rezeptur ändern, um Fehlvorstellungen bereits auf den ersten Blick auszuräumen.

Stellungnahme der Hügli Nahrungsmittel GmbH, Radolfzell

Kurzfassung:

Kalbsfonds unterliegen als Ausgangsprodukte zunächst keiner gesetzlichen Regelung. Entscheidend ist aber in jedem Fall der vorgesehene Verwendungszweck. Außerdem ist zu unterscheiden zwischen handwerklich und industriell hergestellt. Dies und die Tatsache, dass es sich um einen nicht konzentrierten Fond handelt, begründen die Kalbfleischmenge und die übrigen Zutaten.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.