Heimatgut Meersalz Linsen Chips und Erdnuss Flips
Zusammenfassung
Der Anbieter aus Hamburg verkauft Snacks unter der Marke „Heimatgut – aus Liebe zum Guten“. Tatsächlich verweisen die Rückseiten der Verpackungen auf andere Herstellungsländer als Deutschland und die Bio-Siegel auf Zutaten aus „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“.
Die Anbieterfirma sollte unter der Marke „Heimatgut“ keine Lebensmittel anbieten, wenn weder die Zutaten aus Deutschland stammen noch die Herstellung dort erfolgt.
Beschwerde
Beschwerde zur Sorte „Erdnuss Flips“ mit dem Hinweis „hergestellt in den Niederlanden“
Mit dem Markennamen „Heimatgut“ versucht man die Verbraucher irrezuleiten, indem man solche zum größten Teil nicht in der Nähe angebauten Rohstoffe, die in den Niederlanden verarbeitet werden, als „Heimatprodukt“ positioniert
Verbraucher aus Hannover vom 14.08.2023
Beschwerde zur Sorte „Meersalz Linsenchips“ mit dem Hinweis „hergestellt in der Tschechischen Republik“
Der Markenname „Heimatgut“ suggeriert für mich als Laien, dass die Produkte aus Deutschland - wenn nicht sogar einen regionalen Ursprung haben. Hergestellt werden die Linsenchips in Tschechien, ansässig ist die Firma in Hamburg.
Verbraucherin aus Suhl vom 05.04.2023
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Marke „Heimatgut“ passt nicht zur Herkunft der Snacks, die nicht in Deutschland hergestellt und deren Zutaten aus der „EU/Nicht-EU-Landwirtschaft“ stammen.
Darum geht’s:
Auf der Vorderseite der Verpackungen wirbt der Anbieter in großer Schrift mit „Heimatgut“ und ergänzt hierzu „Aus Liebe zum Guten“. Auf der Rückseite finden sich Hinweise auf die Herkunft der Produkte: Die Angabe beim Bio-Siegel lautet „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“. Darüber befindet sich der Hinweis „Hergestellt in der Tschechischen Republik“ und im anderen Fall „Hergestellt in den Niederlanden“. Als Firmenadresse ist die Heimatgut GmbH in Hamburg angegeben.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Nach der Verordnung ist eine Herkunftsangabe immer dann erforderlich, wenn Verbraucher:innen ohne diese Angabe über die Herkunft getäuscht werden könnten.
Nach der EU-Ökoverordnung ist auf verpackten Bio-Lebensmitteln die Herkunft der landwirtschaftlichen Ausgangstoffe anzugeben, beispielweise „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn sie zum Teil in der Europäischen Union und zum Teil in einem Drittland erzeugt wurden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Es ist inakzeptabel, dass in den Verpackungen der Marke „Heimatgut“ Lebensmittel stecken, die nicht in Deutschland hergestellt wurden und deren Zutaten aus aller Welt stammen.
Fazit:
Die Anbieterfirma sollte die Snacks nicht unter der Marke „Heimatgut“ anbieten.
Stellungnahme der Heimatgut GmbH, Hamburg
Kurzfassung:
„Heimat" bedeutet für uns: Nach Hause kommen & Wohlfühlen - ein Ort, wo man sich bedingungslos frei fühlen darf. Zudem unterstützen wir ein Aufforstungsprojekt, womit jede verkaufte Tüte hilft, etwas Gutes für unserer Erde - unsere Heimat, zu tun. Mit dem Namen „Heimatgut" möchten wir uns weniger auf die Herkunft unserer Produkte beziehen, sondern unsere Philosophie, Werte & Mission widerspiegeln.