Himbeere beworben, aber nur 2 Prozent enthalten
Zusammenfassung
Die genannten und abgebildeten Früchte verschleiern, dass auch noch andere Fruchtsäfte im Mehrfruchtsaft „Rewe Beste Wahl Apfel-Schwarze Johannisbeere-Himbeere“ stecken. Birnen-, Trauben- und Erdbeersaft müssen Kaufinteressierte nicht im Saft erwarten. Und vor allem nicht, dass sie einen größeren Anteil als Himbeersaft ausmachen.
Rewe sollte einen Produktnamen und Bilder wählen, die die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegeln oder die Anteile der Früchte bereits auf der Schauseite nennen.
Beschwerde
Apfelsaft hat 64,6 %, schwarze Johannisbeere ist 10 %, dann kommt Birnensaft, dann Traubensaft, dann Erdbeersaft und zum Schluss Himbeersaft aus Saftkonzentrat mit 2 %. Himbeere ist an letzter Stelle und trotzdem wird im Namen damit geworben. Der Name ist hier absolut irreführend.
Verbraucherin aus Rosenheim vom 28.10.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Falsche Erwartung geweckt: Die auf der Schauseite genannten und abgebildeten Früchte sprechen für eine andere Zusammensetzung des Mehrfruchtsaftes.
Darum geht’s:
Auf der Front des Tetrapaks „Rewe Beste Wahl Apfel-Schwarze Johannisbeere-Himbeere“ sind ein halber Apfel, eine Himbeere, und ein paar schwarze Johannisbeeren abgebildet. Die Zutatenliste nennt in absteigender Reihenfolge 64,6 % Apfelsaft,10 % schwarzen Johannisbeersaft, Birnensaft, Traubensaft, Erdbeersaft und 2 % Himbeersaft.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Aufmachung der Schauseite verspricht einen Saft aus den drei Früchten Apfel, schwarze Johannisbeeren und Himbeere. Dass tatsächlich sechs Früchte im Saft stecken, kann Verbraucher:innen zu recht ärgern. Insbesondere, wenn die beworbene Himbeere nur zu einem Alibi-Anteil von zwei Prozent vorhanden ist.
Fazit:
Rewe sollte einen Produktnamen und Bilder wählen, die die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegeln oder die Anteile der Früchte bereits auf der Schauseite nennen.
Stellungnahme der Rewe Zentral Finanz eG, Köln
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 31.10.2024 liegt keine Antwort vor.