Hinweis auf Erdnüsse bei Riegel schwer zu finden
Zusammenfassung
Der Produktname „Honig-Mandel“, die Abbildungen der Honigwabe und der Mandeln auf der Schauseite spiegeln nicht die Zusammensetzung des Riegels wider. Tatsächlich ist Erdnuss die Hauptzutat im Riegel. Dies erkennen Kaufinteressierte erst anhand der Zutatenliste unter einem Falz auf der Rückseite. Sie führt Erdnüsse mit 38 Prozent an erster Stelle auf. Die Anteile an Honig mit 20 Prozent und Mandeln mit 16 Prozent liegen deutlich darunter. Hinzu kommt, dass die Kenntnis über Erdnuss für Allergiker besonders wichtig ist.
Die Anbieterfirma sollte einen Produktnamen wählen, der die Zusammensetzung widerspiegelt.
Beschwerde
Ich habe das Produkt in einem Snackautomaten im Krankenhaus erworben. Für mich ist es nicht ersichtlich, dass die Hauptzutat Erdnuss mit 38 % ist. Ja, es steht auf der Rückseite als Artikelbezeichnung drauf. Dies konnte ich aber im Snackautomaten nicht erkennen. Und da es hier um ein Allergen geht, welches auch noch sehr geschmacksintensiv ist, finde ich es sehr frech, es nicht auf der Vorderseite auszuloben! Meiner Meinung nach muss diese wichtige Info bereits auf der Hauptansicht erkennbar sein. Davon mal abgesehen, dass die Mandel sicher untergeht neben so viel Erdnuss und ich die Namensgebung dann sehr bedenklich finde. Es sollte demnach Erdnuss Honig Mandel heißen. Der Riegel wurde also an die Krankenschwestern verschenkt, da ich allergisch bin.
Verbraucherin aus Sinzig vom 11.01.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Inakzeptabel: Kein Hinweis auf Erdnüsse auf der Schauseite, obwohl sie sich mit 38 Prozent als Hauptzutat im Riegel entpuppen. Erst die Bezeichnung und Zutatenliste auf der Rückseite unter einem Falz lassen dies erkennen.
Darum geht’s:
Neben dem Produktnamen „Share Honig Mandel“ bildet die Schauseite eine Honigwabe und Mandelkerne ab. Ein Sichtfenster ermöglicht einen Blick auf den Riegel. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Bio Riegel mit Erdnüssen, Honig und Mandeln“. Die Zutatenliste führt als erste Zutaten Erdnüsse 38 %, Honig 20 % und Mandeln 16 % auf. Die kennzeichnungspflichtigen Allergene Erdnüsse und Mandeln sind in der Zutatenliste auf der Rückseite fettgedruckt hervorgehoben.
Die Pflichtinformationen wie Bezeichnung und Zutatenliste befinden sich auf der Rückseite unter einem Falz.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Verordnung gibt vor, wie Allergene zu kennzeichnen sind. Danach müssen die in Verordnung aufgeführten Allergene mit ihrer dort aufgeführten Bezeichnung im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden, beispielweise durch Fettdruck oder Großbuchstaben.
Weiterhin müssen Firmen, die Lebensmittel im Fernabsatz zum Verkauf anbieten, Informationen wie Nährwerte, Zutaten oder Allergene vor dem Kauf zur Verfügung stellen. Dies gilt jedoch nicht für vorverpackte Lebensmittel, die in Verkaufsautomaten angeboten werden. Hier reicht es aus, wenn die in der Verordnung vorgesehenen Pflichtinformationen auf der Verpackung erscheinen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Auf Aufmachung des Riegels ist inakzeptabel: Die Schauseite gibt keinen Anlass mit Erdnuss als Hauptzutat zu rechnen oder auf der Rückseite nach der Bezeichnung oder Zutatenliste unter einem Falz zu suchen. Dass sich Erdnuss erst dort als Hauptzutat entpuppt, ist daher sehr ärgerlich. Besonders der Kauf am Automaten verschärft die Situation für Allergiker. Für sie ist das Erkennen von Allergenen wie Erdnuss besonders wichtig.
Fazit:
Die Anbieterfirma sollte einen Produktnamen wählen, der die Zusammensetzung widerspiegelt.
Stellungnahme der Share GmbH, Berlin
Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Das Produkt trägt entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die korrekte Bezeichnung "Bio-Riegel mit Erdnüssen, Honig und Mandeln". Die jeweiligen Gehalte sind in der Zutatenliste wie gefordert angegeben und die Allergene deutlich hervorgehoben. Das Unternehmen sieht jedoch die Problematik und teilt mit, das Produktdesign zu überarbeiten.
Ergebnis
Der Anbieter teilt mit, dass er die Problematik beim Automatenverkauf nachvollziehen kann und dass entsprechende Maßnahmen eingeleitet wurden. Voraussichtlich Ende 2025 soll das Produkt mit neuem Design und neuem Namen auf dem Markt sein. Fotos und ein genaues Datum der Änderung liegen Lebensmitteklarheit bisher nicht vor.