Das ärgert beim Einkauf:

Hinweis auf Kokos als Basis fehlt beim Pistazie-Schokostücke-Eis

Erst das Kleingedruckte offenbart, dass Kokosnussmilch die Basis von dem veganen Eis „Luicella’s Ice Cream Pistazie Schokostücke“ ist.
getaeuscht

Auf den ersten Blick informieren der Deckel und die Schauseite des Eisbechers nur über die Sorte „Pistazie Schokostücke“ und, dass es sich um ein veganes Eis handelt. Erst der Blick auf die Zutaten zeigt, dass Kokosmilch die Basis ist, die auch den Geschmack beeinflusst. Die Anbieterfirma sollte bereits in Verbindung mit dem Produktnamen und in der Bezeichnung auf Kokosmilch als Basis der veganen Eiscreme hinweisen. 

Pistazienmark als erstgenannte Produktsubstanz im Namen kommt erst als siebtgrößter Inhaltsstoff direkt vor Meersalz. Hauptbestandteil nach Wasser ist Kokos – es müsste nach Geschmack des Eises und der Deklaration der Inhaltsstoffe korrekterweise Kokoseis mit Schokostückchen heißen.
Es handelt sich um ein hochpreisiges Produkt (500 ml kosten mehr als 8 €), das in einem Premium Handel angeboten wurde, so dass ich mir nicht die Mühe gemacht habe, meine Brille aus dem Auto zu holen, um die Inhaltsstoffe zu prüfen. Ein Fehler.
Verbraucher aus Köln vom 01.07.2024
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Bei dem veganen Eis „Luicella’s Ice Cream Pistazie Schokostücke“ wird nicht auf den ersten Blick klar, dass Kokosnussmilch die Basis der Eiscreme ist. Das kann zu falschen Erwartungen an die Zusammensetzung und den Geschmack führen.

Darum geht’s:

Die Luicella’s Ice Cream GmbH bietet unter anderem die vegane Eissorte „Pistazie Schokostücke“ an. Die Eisverpackung ist in pistazien- und hellgrün mit schwarzer Schrift gestaltet. Auf dem Deckel und der Schauseite des Bechers sind eine grüne Eiskugel mit schwarz-braunen Stückchen, der Firmen- und Sortenname und der Hinweis „vegan“ zu sehen. Die Zutatenliste auf der Rückseite nennt an den ersten beiden Positionen Wasser und Kokosnussmilch (Kokosnuss(fleisch)extrakt 75 %, Wasser). Als weitere Zutaten sind unter anderem 10 % Kuvertüre und 7 % Pistazienmark aufgeführt. Dass Kokosnussmilch die Basis der veganen Eiscreme bildet, hat der Verbraucher aufgrund der Aufmachung nicht erwartet. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission für vegane und vegetarische Lebensmittel beschreiben wie vegane und vegetarische Produkte gekennzeichnet werden sollen. Unter anderem soll bei solchen Produkten die maßgeblich ersetzende Zutat, beispielsweise mit dem Wortlaut „mit Erbsenprotein“ oder „auf Sojabasis“ deutlich und gut lesbar im Hauptsichtfeld des Produkts erscheinen.
Nach den Leitsätzen für Speiseeis sollte Nusseis mindestens fünf Prozent der beworbenen Nuss enthalten. Pistazien sind davon ausgenommen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Hier fehlt eine wichtige – und gegebenenfalls kaufentscheidende – Information für Kund:innen: Ein Hinweis auf Kokos. Üblicherweise basiert eine Eiscreme auf Milch oder Sahne als Basis. Bei einem veganen Eis ist die wesentliche Ersatzzutat, die die Basis bildet, nicht automatisch klar. Deshalb sehen die Leitsätze für vegane und vegetarische Ersatz-Lebensmittel vor, dass die Anbieter die wesentliche Ersatzzutat im Hauptsichtfeld nennen sollen. Dies ist bei dem vorliegenden Produkt auf Basis von Kokosmilch nicht der Fall. 
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit.de aufgefallen, dass die Mengenkennzeichnung der Kokosnussmilch fehlerhaft ist: Es wird nicht klar, wie viel Kokosnussmilch enthalten ist und die Menge an „Kokosnuss(fleisch)extrakt“ ist nicht auf das Endprodukt „Eis“ bezogen. „Schokoladenstücke“ werden beworben, in der Zutatenliste steht aber „Kuvertüre“. 

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte in Verbindung mit dem Produktnamen und in der Bezeichnung auf Kokosnussmilch als Basiszutat hinweisen. 

Stellungnahme der Luicella’s Ice Cream GmbH, Hamburg

Kurzfassung:
Wir verwenden 100 % natürliches Pistazienmark und hiervon sind 7 % in der bemängelten Sorte enthalten. Das ist eine ausreichende Menge, um den Pistaziengeschmack zu erreichen, ohne dass wir zugesetzte Aromen oder Farbstoffe verwenden. Die Sorte ist also nach der geschmacksgebenden Zutat benannt, wodurch wir keine Irreführung erkennen können.