Das hat Lebensmittelklarheit erreicht:

Hipp Früchte-Melissen Tee

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Vom Markt genommen: Hipp streicht das Produkt ersatzlos aus dem Sortiment.
Entfernt

Bei „Hipp Früchte-Melissen Tee“ handelte es sich um ein Instantpulver. Trotzdem nannte der Hersteller in der Zutatenliste zuerst das – nicht enthaltene – Wasser. Durch diese Form der Kennzeichnung standen in der Zutatenliste nur 1,8 Prozent Isomaltulose, obwohl das Granulat laut Nährwertangaben 92 Prozent Zucker enthielt.

Nach Abmahnung hat Hipp den „Früchte-Melissen Tee“ im April 2020 aus dem Sortiment genommen.

In der Zutatenliste steht an erster Stelle Wasser. Weiterhin ist der prozentuale Anteil für Isomaltulose (1,8 Prozent) angegeben. Allerdings bezieht sich die Zutatenliste auf das fertige Teegetränk. Schaut man in die Nährwerttabelle an, so sieht man, dass das Getränk zu 92 % aus Zucker besteht. Das ist doch Täuschung, wenn in der Zutatenliste unter 2 % Zucker stehen, obwohl das Pulver zu über 90 % aus Zucker besteht.
Verbraucherin aus Karlsruhe vom 17.02.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Obwohl es sich bei „Hipp Früchte-Melissen Tee“ um ein Instantpulver handelt, nennt der Hersteller in der Zutatenliste zuerst das – nicht enthaltene – Wasser. Durch diese Form der Kennzeichnung stehen in der Zutatenliste nur 1,8 Prozent Isomaltulose, obwohl das Granulat laut Nährwertangaben zu 92 Prozent aus Zucker besteht.
Der Anbieter sollte nur die im Granulat enthaltenen Zutaten kennzeichnen.

Darum geht’s:

Der Anbieter kennzeichnet auf der Rückseite der Verpackung die „Zutaten der gebrauchsfertigen Zubereitung“ und nennt Wasser an erster Stelle. Dann folgen 1,8 Prozent Isomaltulose, Melissenextrakt, Mangopulver, Orangenextrat und weniger als 0,01 Prozent Maltodextrin. Das in der Packung enthaltene Granulat besteht laut Nährwertangaben jedoch zu 92 Prozent aus Zucker. Nur das fertige Getränk enthält durch die Zubereitung mit Wasser 1,8 Gramm Zucker.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung besteht das Zutatenverzeichnis aus einer Aufzählung sämtlicher Zutaten des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels. Als Zutat zählt dabei jeder Stoff, der bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet wird und der – gegebenenfalls in veränderter Form – im Enderzeugnis vorhanden bleibt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der „Hipp Früchte-Melissen Tee“ wird als Zubereitung für ein Teegetränk explizit zur Ernährung ab dem 8. Monat angeboten. Diese Getränkepulver enthalten üblicherweise viel Zucker. Statt Zucker steht jedoch unerwartet Wasser an erster Stelle der Zutatenliste, die sich auf die „Zutaten der gebrauchsfertigen Zubereitung“ beziehen soll. Die Menge der zuckerhaltigen Zutaten gibt der Hersteller mit weniger als zwei Prozent an. Das stellt aus Sicht der Verbraucherzentrale eine massive Beschönigung der tatsächlichen Zusammensetzung des Produktes dar. Anhand der Nährwerttabelle wird deutlich, dass das Pulver mit 92 Prozent nahezu komplett aus Zucker besteht. Unseres Erachtens hat Wasser im Zutatenverzeichnis eines Granulats nichts zu suchen, da es keine Zutat des Produkts ist.

Fazit:

Der Anbieter sollte nur die im Granulat enthaltenen Zutaten kennzeichnen.

Stellungnahme der Hipp GmbH & Co. Vertrieb KG, Pfaffenhofen

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Ein Granulat ist kein verzehrfertiges Lebensmittel. Aus diesem Grund hielt der Hersteller es für sinnvoll die Zutaten und die Zuckermenge, wie diese im trinkfertigen Tee enthalten sind, anzugeben. Nur so erhält der Verbraucher auf einen Blick die genaue Information über die Zutaten und den Zuckergehalt, den ein Kind mit einer Portion Tee zu sich nimmt.

Ergebnis

Der Anbieter hat mitgeteilt, dass er den „Hipp Früchte-Melissen Tee“ im April 2020 aus dem Sortiment genommen hat. Bereits ausgelieferte Chargen könnten sich aufgrund der Haltbarkeitszeiten noch im Handel befinden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.