Huxol Stevia
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Aufmachung weist nur auf Stevia als Zutat hin. Daher sehen sich Verbraucher aus unserer Sicht nachvollziehbar getäuscht, wenn sie erst im Kleingedruckten merken, dass der Inhalt hauptsächlich aus Maltodextrin besteht. Falsche Erwartungen von Verbrauchern sind nur zu vermeiden, wenn der Anbieter den tatsächlichen Gehalt an Steviolglycosiden und Maltodextrin bereits auf der Schauseite offenlegt.
Beschwerde
Das Produkt wird als Stevia verkauft. Schaut man auf die Zusammensetzung ist 2,2 % Stevia (Anmerkung der Redaktion: Süßungsmittel: Steviolglycoside) enthalten, die anderen 97,8 % sind Maltodextrin also reiner Zucker! (Anmerkung der Redaktion: Maltodextrin ist ein Oligosaccharid und besteht zu 6,6 % aus Zucker). Es handelt sich hier also überhaupt nicht um Stevia sondern um Maltodextrin.
Verbraucherin aus Goldbach vom 09.06.2016
Das Produkt ist groß mit Stevia gekennzeichnet, obwohl es ca. 98 % Maltodextrin und nur 2,2 % Steviolglycoside enthält. Ich wollte auf einen zuckerfreien Süßstoff umsteigen. Wenn mir dann laut Auszeichnung was untergejubelt wird, was zu 98 % aus Zucker (Anmerkung der Redaktion: Maltodextrin ist ein Oligosaccharid und besteht zu 6,6 % aus Zucker) besteht, finde ich das nicht so toll. Erst im Kleingedruckten steht, wie viel Stevia tatsächlich enthalten ist (2,2 %).
Verbraucher aus Traunstein vom 24.03.2016
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Darum geht’s:
Die Tafelsüße zum Streuen wirbt auf der Vorderseite stark hervorgehoben mit „Stevia“ als Produktname. Zusätzlich ist ein grünes Blatt der Steviapflanze abgebildet. Erst auf der Rückseite wird aus der Zutatenliste deutlich: Das Produkt besteht zu 97,8 Prozent aus dem Kohlenhydrat Maltodextrin und lediglich zu 2,2 Prozent aus dem Süßungsmittel: Steviolglycoside. Aus der Nährwerttabelle lässt sich entnehmen, dass das Maltodextrin (Mehrfachzucker) zu 6,6 Prozent aus Zucker (Zweifachzucker), der süß schmeckt, besteht.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung, Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Nach unserer Auffassung rechnen Verbraucher bei der vorliegenden Aufmachung der Verpackung nicht damit, dass statt „Stevia“ das Kohlenhydrat Maltodextrin in sehr großer Menge enthalten ist. Zwar werden auf der Rückseite die Zutaten der Tafelsüße erläutert, aber viele Verbraucher richten sich aufgrund der Einkaufssituation üblicherweise danach, wie das Produkt auf der Schauseite beworben und beschrieben ist.
Fazit:
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte der Anteil der süßenden Steviolglycoside und des Maltodextrins bereits auf der Vorderseite deutlich genannt sein.
Stellungnahme der Nutrisun GmbH & Co. KG, Seevetal
Kurzfassung:
Maltodextrin dient der Reduzierung der Süßkraft, um die Streusüße wie Zucker dosieren zu können. Es handelt sich um eine Zutat, nicht um einen wertgebenden Bestandteil der auf der Vorderseite genannt werden muss. Das Produkt entspricht allen relevanten rechtlichen Vorschriften. Wir sehen in der Aufmachung und Kennzeichnung der Huxol Streusüße kein Potential zur Verbrauchertäuschung.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.