Das ärgert beim Einkauf:

Immunity Superfood Müsli weckt zu hohe Erwartungen

My muesli vermittelt eine Steigerung des Immunsystems durch die „Superfoods“, stattdessen liefert das Müsli lediglich zwei Mineralstoffe in nennenswerter Menge. Einige Kritikpunkte sind inzwischen beseitigt.
getaeuscht

Der Name „Immunity Superfood“ verspricht eine gesundheitliche Wirkung der besonderen Zutaten und nicht, dass lediglich zwei Mineralstoffe in relevanter Menge enthalten sind. Die Werbung gegen Stress und Krankheit hat der Anbieter inzwischen entfernt. Die grundsätzliche Kritik bleibt jedoch erhalten. Außerdem wirbt der Anbieter mit regionaler Herkunft, die speziell für die enthaltenen „Superfoods“ nicht stimmen kann.
Der Anbieter sollte „Immunity“ aus dem Produktnamen entfernen und nicht mit der Gesundheit und Regionalität werben.

Bei dem Müsli geht es auf der Homepage mymuesli.com zum einen um den Zink-Claim. Der erste Teil „trägt dazu bei Zellen vor oxidativem Stress zu schützen“ ist wohl in Ordnung, aber danach „Genau dieser entsteht z.B. bei Stress und kann zum Krank werden beitragen“ – ist dieser Zusatz erlaubt? Da das ja voll auf Krankheit bezogen ist.
Der Begriff „Immunity“ in einem Müslinamen ist das erlaubt?
Die Nährwerte von Zink finde ich weiter unten, ziemlich klein, wenn ich Mineralstoffe aufklappe, aber man findet sie nicht in den Nährwertangaben, da steht nur Eisen .
Es wird von Bio-Müsli aus Passau geschrieben. Die Erklärung findet man aber auch erst ganz unten beim Impressum, das Bio-Siegel mit weiteren Infos. Acai und Co. kommen ja aber sicher nicht aus Passau und auch nicht aus Europa, vermittelt aber den Eindruck finde ich, wenn das so allgemein geschrieben wird.
Verbraucher aus Bonn vom 13.02.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Mit „Immunity“ und Gesundheit für ein Müsli aus Superfood zu werben, passt nicht, wenn dies lediglich auf zwei enthaltene Mineralstoffe, Eisen und Zink, zurückzuführen ist. Außerdem sollten Hersteller für ein Produkt mit exotischen Zutaten wie Açaipulver und Granatapfelsamen nicht mit regionaler Herkunft werben. 

Darum geht’s:

Auf der Homepage mymuesli.com wirbt der Anbieter für das Müsli mit dem Namen „Immunity Superfood Crunchy“ unter anderem mit folgenden Aussagen:
•    „Deine 1a Zink- und Eisenquelle* fürs ganze Jahr“
•    „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei**“
•    „Zink trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen. Genau dieser entsteht zum Beispiel bei Stress und kann zum Krankwerden beitragen.“ 
•    „Bio-Müsli aus Passau“
•    „Zum Beispiel sieht eine Bio-Aprikose ja schon anders aus als eine Aprikose aus konventionellem Anbau. […] Und wenn die Zutat dann noch aus der Region kommt […].“
Nach Anklicken des Feldes „Zutaten und Nährwerte“ öffnet sich ein Fenster mit den Nährwerten pro Portion und pro 100 Gramm. Als Mineralstoff ist Eisen aufgeführt, Zink nicht. Die Tabelle enthält keine Angaben zu Nährstoffbezugswerten für Eisen.
Für Eisen gibt der Hersteller an: „Pro 100 g: 2,98 mg (21 %***), Pro Portion (60 g): 1,79 mg (13 %***). Bezogen auf die Portion von 60 Gramm liefert Eisen 13 Prozent des Nährstoffbezugswertes (NRV) für Eisen. 
Laut Zutatenliste besteht das Müsli aus: Haferflocken, 34 % Dinkel-Quinoa-Knusperstückchen, 8 % getrocknete Aprikosenwürfel, Sonnenblumenkerne, getrocknete Apfelstücke, 3 % gefriergetrocknete Granatapfelsamen, 3 % geröstete Pistazien, gepuffter Amaranth, 2 % Açai-Pulver und Reismehl.  

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Wirkung oder die Zusammensetzung sowie Herkunft und Ursprung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem dürfen nach der LMIV Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln. 
Unternehmen dürfen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Folgende Aussagen sind zugelassen:
-    „Eisen trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“
-    „Zink trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“
-    „Zink trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen“
Für diese Aussagen müssen Lebensmittel eine signifikante Menge des Mineralstoffs enthalten – 15 Prozent des Referenzwertes pro 100 Gramm oder in einer Menge, „deren Verzehr vernünftigerweise erwartet werden kann“. Der Anbieter muss außerdem über das erforderliche Verzehrmuster informieren, in welcher Menge und wie häufig Konsument:innen das Lebensmittel essen müssen, um die behauptete gesundheitliche Wirkung zu erzielen. 
Die angegebene Portionsgröße ist als Verzehrempfehlung zu verstehen, urteilte das Landgericht Bochum im Jahr 2023. Hier hatte der Hersteller damit geworben, dass das enthaltene Magnesium zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt. Die auf der Verpackung angegebene Portion enthielt jedoch nicht die erforderliche „signifikante Menge“ von 15 Prozent des Referenzwertes. Darin sah das Gericht einen Rechtsverstoß.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

„Immunity Superfood“ weckt die Erwartung, dass das enthaltene Superfood spezifisch auf das Immunsystem wirkt. Stattdessen bezieht sich die Werbung auf zwei einzelne Nährstoffe – Eisen und Zink. Davon ist Eisen in der vom Hersteller angegebenen Portionsgröße in geringerer Menge enthalten als gesetzlich gefordert. Neben zugelassenen Claims erwähnt der Hersteller in diesem Zusammenhang auch Stress und Krankheiten. Er weckt damit hohe Erwartungen an einen Schutz vor Krankheiten, was für Lebensmittel nicht erlaubt ist.
Zudem müssen sich Verbraucher:innen Informationen und Nährwertangaben zu den beworbenen Mineralstoffen mühsam zusammensuchen. Zahlreiche Sternchen und Felder zum Aufklappen erschweren die Übersicht. So gibt es Angaben zum Eisen- und Zinkgehalt in einer separaten Tabelle, während die verpflichtende Nährwerttabelle lediglich Eisen als Mineralstoff aufführt. 
Auch die Regionalwerbung mit „Bio-Müsli aus Passau“ ist unklar, wenn der Anbieter auf regionale Zutaten hinweist und als Beispiel Aprikose nennt. Zutaten wie Açai und Granatapfel sind nicht aus der Region zu erwarten. 

Fazit:

Der Anbieter sollte „Immunity“ aus dem Produktnamen entfernen und nicht mit Gesundheit und Krankheit sowie mit Regionalität werben. 

Stellungnahme der mymuesli AG, Passau

Kurzfassung, gekürzt von Lebensmittelklarheit:

Alle Produktnamen unserer Müslis werden fiktiv gewählt und nehmen in der Regel Bezug auf enthaltene Zutaten und/oder Inhaltsstoffe– so auch beim „Immunity Superfood Müsli“, das Zink und Eisen enthält, welche zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen. […] Für mehr Klarheit aufseiten der Verbraucher haben wir die Mineralstoffangabe zu Zink ins Zutatenverzeichnis aufgenommen sowie den Produkttext und die Portionsangabe zum Verzehr korrigiert.

Ergebnis

Der Hersteller hat Änderungen auf der Website vorgenommen. Die kritische Aussage zu Stress und Krankheiten hat er entfernt und die Werte für Zink in der Nährwerttabelle ergänzt.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit weckt das „Immunity Superfood Müsli“ jedoch weiterhin zu hohe Erwartungen an gesundheitlichen Wirkungen. Auch die Regionalwerbung ist unverändert.