Das hat Lebensmittelklarheit erreicht:

Influencerin entfernt Story zu „LR Aloe Vera Honig“

Das „Aloe Vera Drinking Gel“ bewarb die Influencerin unzulässig mit dem Schutz vor zahlreichen Krankheiten.
Entfernt

Auf Instagram bewarb die Influencerin etwa vier Monate lang Nahrungsergän-zungsmittel mit krankheitsbezogenen Aussagen. Die Werbeaussagen für das Aloe Vera Produkt waren aus Sicht von Lebensmittelklarheit unzulässig.
Die Influencerin hat mitgeteilt, dass sie den Beitrag entfernt hat.

Die Firma LR vermarktet ihre Produkte auf diversen Plattformen wie TikTok und Instagram. Die Vermarktung erfolgt durch „Influencer“, die alles tun um möglichst viel zu verkaufen und so „reich“ zu werden. In Stories, Beiträgen und Liveschaltungen werden Versprechungen gemacht, dass zum Beispiel Aloe Vera Produkte Arzneimittel ersetzen oder Produkte mit Health Claims beworben ohne die dafür notwendigen weiteren Angaben zu machen. 
Hier werden Verbraucher sichtlich getäuscht durch Menschen mit Halbwissen, […].
Verbraucherin aus Hasbergen vom 26.01.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zum ursprünglichen Post

Auf Instagram stellt die Influencerin das Produkt „Aloe Vera“ vor und bringt es mit zahlreichen Krankheiten in Verbindung. Mit dem Beitrag wirbt die Verkäuferin aus Sicht von Lebensmittelklarheit unzulässig für Nahrungsergänzungsmittel.

Darum geht’s:

Die Instagram-Nutzerin „Michelle Hahn (@the_ma_belle_couple)“ mit 1.828 Abonnenten (Stand: 21.02.2023) bewirbt Produkte der Firma LR. 
Der Beitrag „Aloe Vera Honig“ unter „Family“ ist am 21.02.2023 in der 116. Woche online. Unter dem Stichwort „was der alles kann“ sind zahlreiche Krankheiten aufgelistet, darunter Allergien, Asthma, Akne bis hin zu Depressionen und Diabetes.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Auch für die Werbung in sozialen Medien gilt die LMIV.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Beiträge in sozialen Medien können bei Verbraucher:innen dazu führen, dass diese auf Produkte aufmerksam werden und kaufen, insbesondere wenn sie der Influencerin vertrauen.
So stehen in dem Post unter „Family“ zahlreiche Erkrankungen in Verbindung mit einer Produktabbildung. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit handelt es dabei sich um krankheitsbezogene Aussagen für das Produkt. Solche Aussagen sind für Lebensmittel jedoch nicht erlaubt.

Fazit:

Die Influencerin sollte die krankheitsbezogene Werbung entfernen.

Stellungnahme der Michelle Hahn, Mattsee, Österreich

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Influencerin teilt mit, dass in keinster Weise deklariert würde, dass es allen helfen würde. Es würde lediglich von eigenen Erfahrungen berichtet. Es würde nicht versprochen, dass „man“ damit nie wieder krank werden würde. Die Story wurde aus den Highlights entfernt.

Entfernt

Ergebnis

Darmkur 31 Wo., the_ma_belle_couple, Instagram, 03.07.2023 

Die Influencerin hat den kritisierten Beitrag zu „Aloe Vera Honig“ entfernt.
Einen weiteren Post mit dem Titel „Darmkur“ sieht Lebensmittelklarheit jedoch eben-falls kritisch. In Verbindung mit einer Produktabbildung stehen Informationen zur Anwendung einer „Darmstoffwechselkur“. Auch dieser Beitrag enthält unter dem Titel „Symptome einer gestörten Darmflora“ eine Liste mit zahlreichen Krankheiten, darunter Depressionen und Rheuma.