Das ärgert beim Einkauf:

Intact Joghurt-Mix Traubenzucker

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Als Joghurt-Mix bezeichneter Traubenzucker enthält keinen Joghurt
getaeuscht

Das Produkt heißt „Joghurt-Mix-Traubenzucker“ und auf der Schauseite sind Joghurt und Früchte abgebildet. Tatsächlich handelt es sich nur um den Geschmack von Joghurt und Früchten. Der Hersteller sollte dies bereits auf der Vorderseite deutlich kennzeichnen.

Auf den Bonbons steht "Joghurt-(Obstsorte)" (weiß nicht mehr welche es war). Wegen Milcheiweißallergie beim Kind habe ich die Annahme abgelehnt. Zu Hause habe ich dann zur Sicherheit im Internet nachgeschaut und siehe da ... Wo Joghurt drauf steht, ist kein Joghurt drin. Wenn ich auf einer Packung "Joghurt-Mix" lese, gehe ich davon aus, dass auch Joghurt drin ist und nicht nur durch Geschmacksstoffe "anwesend" ist.
Verbraucherin aus Varel vom 24.05.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf der Schauseite weist der Produktname „Joghurt-Mix Traubenzucker“ auf Joghurt als Zutat hin. Die Abbildung zeigt eine weiße spritzende wie Milch erscheinende Flüssigkeit, die offenbar Joghurt darstellt und Früchte. Auf der Rückseite sind die Früchte ebenfalls auf Joghurt abgebildet. Sie sind jeweils beschriftet mit „Erdbeer-Joghurt“, „Zitrone-Joghurt“ und „Heidelbeer-Joghurt“.

Die Zutatenliste führt weder Joghurt noch Früchte als Bestandteile auf, jedoch „Aromen“. Die Bonbons werden als „Traubenzuckerbonbons mit Erdbeer-Joghurt-, Heidelbeer-Joghurt- und Zitronen-Joghurt-Geschmack“ bezeichnet.

Auf der Schauseite gibt es keinen Hinweis zur Aromatisierung.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, beispielsweise die Zutaten. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name „Joghurt-Mix Traubenzucker“ in Verbindung mit den dargestellten Früchten auf Joghurt kann bei Verbrauchern die Erwartung an die Zutaten wecken: Werden bei Süßwaren Milchprodukte beworben, sind diese üblicherweise vorhanden. Bei Fruchtabbildungen sollten aus unserer Sicht zumindest die Aromen aus den beworbenen Früchte stammen. Beides ist hier nicht der Fall.

Fazit:

Der Hersteller sollte durch die Aufmachung der Verpackung nicht den Eindruck erwecken, dass Joghurt enthalten ist. Stammen die Aromen nicht aus den abgebildeten Früchten, sollte er darauf bereits auf der Vorderseite hinweisen.

Stellungnahme Sanotact GmbH, Münster

Kurzfassung:

Produktname und Abbildung sind korrekt, denn unsere Traubenzuckerbonbons schmecken nach Joghurt und Früchten. Bei Bonbons sind Verbraucher am Geschmack interessiert. Die Rezeptur geht aus dem Zutatenverzeichnis hervor. Zudem lautet die Bezeichnung „Traubenzuckerbonbons mit Erdbeer-Joghurt-,…Geschmack“. Bei solchen Süßwaren ist es üblich, Namen und Abbildungen als Geschmackshinweise zu verwenden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.