Das ärgert beim Einkauf:

iss neu fifty fifty Geflügel

Der Anbieter wirbt mit Angaben wie „50 % weniger Fleisch“ und „50 % fettreduziert“, erläutert diese jedoch nicht ausreichend.
getaeuscht

Die Schauseite der Salami „iss neu fifty fifty“ wirbt mit der Aussage „50 Prozent weniger Fleisch“. Die Angabe ist nicht nachvollziehbar, da der vorher enthalte Fleischanteil unklar ist und die Zutatenliste 64 Prozent Putenfleisch nennt. Zusätzlich wirbt der Anbieter mit dem Hinweis „50 % fettreduziert*“, benennt aber nicht eindeutig das Vergleichsprodukt, auf das sich die Angabe bezieht.
Der Anbieter sollte die widersprüchlichen Angaben zum Fleischgehalt auflösen und konkret erläutern, welches Produkt er zum Vergleich des Fettgehaltes herangezogen hat.

Das Produkt bewirbt 50 % weniger Fleisch, beinhaltet aber 64 % Bio Putenfleisch.
Auch wirbt es mit 50 % weniger Fett, aber es gibt keinen Vergleich zu was. 
Verbraucher aus Oldenburg vom 31.01.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Aussage „50 % weniger Fleisch“ ist nicht nachvollziehbar, wenn das Produkt 64 Prozent Putenfleisch in der Zutatenliste angibt und der vorher enthaltene Fleischgehalt unbekannt ist. Weiterhin ist unklar, im Vergleich zu welchem Produkt das fiftyfifty-Produkt „50 Prozent fettreduziert“ ist. Der Anbieter sollte die widersprüchlichen Angaben zum Fleischgehalt auflösen und nachvollziehbar erläutern, auf welches Produkt sich die Angabe zur Fettreduktion bezieht.

Darum geht’s:

Die Schauseite bewirbt die Salami „iss neu fifty fifty“ mit den Hinweisen „50 % weniger Fleisch voller Genuss!“ und „50 % fettreduziert*“. Zusätzlich weist die Schauseite auf „Geflügel“ hin. Die Zutatenliste auf der Rückseite listet als erste Zutat „Bio-Putenfleisch (64 %)“ auf. Im Anschluss an die Zutatenliste erfolgt die Auflösung des Sternchenhinweises „* im Vergleich zu unserer herkömmlichen Salami durch die Reduktion von Fleisch und Einsatz magerer Zutaten“.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Beschaffenheit eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren schreibt die Verordnung eine Mengenangabe für Zutaten vor, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind. Wird beispielweise auf Geflügel hingewiesen, ist der Mengenanteil zu nennen. Für Lebensmittel wie Salami, die bei der Herstellung Feuchtigkeit verlieren, ist die Menge als Prozentsatz auszudrücken, der der Menge der Zutat bezogen auf das Endprodukt entspricht. 
Die EU-Health-Claims-Verordnung regelt nährwertbezogene Angaben. Danach ist die Angabe „fettreduziert“ nur zulässig, wenn ein Nährstoff um mindestens 30 Prozent gegenüber einem vergleichbaren Produkt reduziert wurde. Dabei ist ein Vergleich nur zwischen Lebensmitteln derselben Kategorie und unter Berücksichtigung einer Reihe von Lebensmitteln dieser Kategorie zulässig. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter erläutert auf der Verpackung zum einen nicht deutlich, ob sich die Angabe „50 Prozent weniger Fleisch“ und die Angabe 64 Prozent Putenfleisch auf den Zeitpunkt vor oder nach der Herstellung beziehen. Außerdem ist Verbrauchern der vorher enthaltene Fleischgehalt nicht bekannt. Die Aussagen auf dem Produkt sind daher nicht nachvollziehbar.
Auch die Werbung „50 % Weniger Fett* ist unklar. Selbst die Auflösung des Sternchens auf der Rückseite hilft wenig. Dort gibt der Anbieter als Vergleichsprodukt „unsere herkömmliche Salami“ an. Verbraucher:innen kennen das Produktsortiment der Anbieter üblicherweise nicht und sie wissen nicht, ob der Anbieter mit „herkömmlich“ eine Salami oder eine Geflügelsalami meint. 

Fazit:

Der Anbieter sollte die widersprüchlichen Angaben zum Fleischgehalt auflösen. Weiterhin sollte er das Produkt konkret benennen, auf das sich der Vergleich des Fettgehaltes bezieht.

 

Stellungnahme der Börner-Eisenacher GmbH, Göttingen

Kurzfassung:

Unsere fifty fifty Salami besteht im Zeitpunkt der Herstellung zu 50 % aus Geflügelfleisch; bezogen auf das Enderzeugnis sind das nach Abtrocknung 64 % Geflügelfleisch. Der Hinweis „50 % weniger Fett“ bezieht sich auf unsere herkömmliche Salami. Das wird durch „*“ auf dem Rückseitenetikett erläutert.