„Johannisbeer Röllchen“ ohne Johannisbeeren
Zusammenfassung
Auf der Verpackung des Waffelgebäcks „Schwarze Johannisbeer-Röllchen“ bewirbt die Firma Conrad Schulte „fruchtige Johannisbeere“ und bildet mehrere schwarze Johannisbeeren ab. Die versprochenen Johannisbeeren entpuppen sich auf der Rückseite als „Johannisbeergeschmack“.
Die Firma Conrad Schulte sollte keine „fruchtige Johannisbeere“ anpreisen, wenn tatsächlich keine Bestandteile von Johannisbeeren in den Röllchen stecken.
Beschwerde
Auf der Vorderseite der Verpackung wird groß "Schwarze Johannisbeer-Röllchen" und weiter unten "fruchtige Johannisbeere" ausgelobt. Außerdem sind Johannisbeeren abgebildet. Bei Backwaren wird normalerweise bei solchen Bezugnahmen dann auch die ausgelobte Frucht bei der Herstellung verwendet. Daher war ich ziemlich verwundert als es in der Bezeichnung auf der Rückseite nur noch „Creme mit Johannisbeerengeschmack“ hieß und ich im Zutatenverzeichnis vergeblich nach einer Johannisbeer-Zutat suchte. Anscheinend kommt der Johannisbeergeschmack nur über das natürliche Aroma rein.
Verbraucherin aus Edingen vom 30.07.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Anbieter vermittelt auf der Schauseite ein falsches Bild von der Qualität des Waffelgebäcks. Denn statt „fruchtiger Johannisbeere“ stecken lediglich Aroma und färbende Pflanzenextrakte in den Röllchen. Dies sollte bereits auf der Schauseite deutlich werden.
Darum geht’s:
Die Firma Conrad Schulte bietet das Waffelgebäck „Schwarze Johannisbeer Röllchen“ an. Die Vorderseite der Verpackung bewirbt „fruchtige Johannisbeere“ und bildet eine naturgetreue und mehrere stilisierte schwarze Johannisbeeren ab. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Waffelröllchen verfeinert durch 30 % Creme mit Johannisbeerengeschmack“. Die Zutatenliste führt keine Bestandteile von Johannisbeeren auf, jedoch färbende Lebensmittel aus Konzentraten und „natürliches Aroma“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Leitsätze für feine Backwaren unterscheiden Fruchtfüllungen und Fruchtkremfüllungen. Während Fruchtfüllungen Früchte oder Fruchterzeugnisse enthalten, können Fruchtkremfüllungen auch mit natürlichem Aroma hergestellt sein. Eine Fruchtabbildung ist üblich, solange die Backware keine synthetischen Aromastoffe enthält.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Firma Conrad Schulte vermittelt eindeutig, dass das Waffelgebäck „fruchtige Johannisbeeren“ enthält. Es ist inakzeptabel, wenn Kaufinteressierte erst durch das Kleingedruckte auf der Rückseite erkennen, dass die Röllchen aromatisiert und gefärbt sind.
Fazit:
Die Firma Conrad Schulte sollte keine „fruchtige Johannisbeere“ anpreisen, wenn tatsächlich keine Bestandteile von Johannisbeeren in den Röllchen stecken.
Stellungnahme der Conrad Schulte GmbH & Co. KG, Rietberg
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 20.08.2024 liegt bisher keine Antwort vor.