Das ärgert beim Einkauf:

Kapseln mit „ausgewählter Detox-Formel“ sollen den Körper beim Entschlacken unterstützen

Obwohl es keine Belege gibt, bewirbt die Firma Weight World ihr Präparat als „Detox Kur“ und ignoriert die bisherige Rechtsprechung.
getaeuscht

Unter der Marke Weight World vertreibt die Firma eine „Detox Kur“. So soll eine sorgfältig ausgewählte „Detox Formel“ aus mehreren pflanzlichen Zutaten die Entschlackung des Körpers unterstützen. Dabei handelt es sich um gesundheitsbezogene Aussagen.  Diese müssen wissenschaftlich nachgewiesen sein. Das ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht der Fall.
Der Anbieter sollte die Begriffe „Detox“ sowie die übertriebenen und nicht zulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen entfernen.

Das Produkt WeightWorld Detox-Kur wird auf slimcenter.de als Abnehm Kur mit Detox Wirkung beworben, obwohl das meines Wissens verboten ist.
Verbraucherin aus Sinzig vom 08.08.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Werbung für „Detox“ ist unseriös: Für eine „Entschlackung“ durch spezielle Lebensmittel gibt es keine wissenschaftliche Grundlage. Entsprechend gibt es auch keine „Detox Formel“ oder ein „Detox Programm“.

Darum geht’s:

Auf Slimcenter.de bewirbt der Anbieter das Produkt „Weight World“ als „Detox Kur“ mit folgenden Aussagen:
•    „Detox Kapseln“
•    „Sorgfältig ausgewählte Detox Formel“
•    „Zutaten wie Papain, Mariendistel, Löwenzahn Weizenkleie und Apfelpektin unterstützen die Entschlackung des Körpers und somit ihr Detox Programm.“
•    Unser Kulturen Komplex mit Pflanzenextrakten, Ballaststoffen und Elekrolyten ist perfekt zum Fasten
•    Mit Detox kann man Abnehmen.

Das ist geregelt: 

Nach der Health-Claims-Verordnung dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Für „Detox“ oder Entgiftung gibt es dort keine Zulassung.
Zur Kennzeichnung „Detox“ auf gemischten Kräutertees stellte der BGH mit einem Hinweisbeschluss aus dem Jahr 2017 Folgendes klar:
„Detox“ wird im Sinne einer entschlackenden oder entgiftenden Wirkung verstanden und ist somit gesundheitsbezogen. Hersteller dürfen die Angabe daher nur verwenden, wenn sie einen wissenschaftlichen Nachweis liefern. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Mythos Entgiftung: Für die Werbung mit „Detox“ und den zahlreichen Hinweisen auf „Entschlackung des Körpers" und „Entgiftung“ fehlt eine wissenschaftliche Grundlage.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit bestehen noch zahlreiche weitere Kennzeichnungsmängel, unter anderem nicht zugelassene Gesundheitsversprechen wie der Hinweis auf „Probiotika-Kulturen für eine normale Verdauung“. Außerdem soll durch „eine effektive Entgiftung“, das Risiko von Krankheiten verringert werden. 

Fazit:

Die Firma sollte den Begriff „Detox“ sowie die übertriebenen und nicht zulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen entfernen.

 

Stellungnahme der Comfort Click Limited, UK-Croydon

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 20.08.2024 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produkt informiert.