Absolut fragliches und überteuertes Produkt-Set zur „Darmsanierung“
Zusammenfassung
Der Anbieter bewirbt in seinem Online-Shop eine überteuerte „Detox Kur“ für eine Darmsanierung. Mit einer fragwürdigen Theorie zu einem „krankmachenden Bio-Film“ soll eine „Express Darmkur“ und eine „Tiefenreinigung des Darms“ zu einer „Darmbalance“ führen. Solche Aussagen sind gesundheitsbezogen und müssen wissenschaftlich nachgewiesen sein. Das ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht der Fall.
Der Anbieter sollte jeweils die Begriffe „Detox“ sowie die gesundheitsbezogenen Aussagen entfernen.
Beschwerde
Das Produkt „Premium Darm Detox Kur Set (Kapseln) + mit E-Book“ wirbt mit dem Begriff Detox, obwohl das meines Wissens verboten ist..
Verbraucherin aus Sinzig vom 08.08.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Mit einer fragwürdigen Aussagen zu einem „krankmachenden Bio-Film“ im Darm und einer entsprechenden „Tiefenreinigung“ zieht die Firma ihren Kund:innen Geld aus der Tasche.
Darum geht’s:
Auf Regenbogenkreis.de bewirbt „Matthias Langwasser“ mit Sitz auf Malta ein „perfekt auf einander abgestimmtes Produkt-Set für deine Darmsanierung“ als „Detox Kur“. Das Set kostet 328,99 Euro. Für die Bestandteile wirbt der Anbieter unter anderem mit folgenden Aussagen:
• „Express Darmkur Premium – effektive Entfernung des krankmachenden Biofilms“
• „Amazonas Darmreinigung – Tiefenreinigung des Darms“
• „Darmbalance: Ineinander greifende Wirkprinzipien der einzelnen Bestandteile“
Mit Pulvern und Kapseln soll eine „Darmreinigung“ erfolgen um anschließend eine „Darmbalance“ herzustellen.
Das ist geregelt:
Nach der Health-Claims-Verordnung dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Für „Detox“ oder Entgiftung gibt es keine Zulassung.
Zur Kennzeichnung „Detox“ auf gemischten Kräutertees stellte der BGH mit einem Hinweisbeschluss aus dem Jahr 2017 Folgendes klar:
„Detox“ wird im Sinne einer entschlackenden oder entgiftenden Wirkung verstanden und ist somit gesundheitsbezogen. Hersteller dürfen die Angabe daher nur verwenden, wenn sie einen wissenschaftlichen Nachweis liefern.
Nach der Lebensmittelinformations-Verordnung ist krankheitsbezogene Werbung für Lebensmittel verboten.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unseriös und vollkommen überteuert: Für die Werbung mit „Detox“ und der vermeintlichen Darmeinigung fehlt eine wissenschaftliche Grundlage. Der „krankmachende Biofilm“ ist eine Erfindung der Firma und die Tiefenreinigung des Darms genauso fragwürdig.
Dass es sich bei rund 300 Euro noch um ein besonderes Angebot für das Set handeln soll, ist reine Geldmacherei auf Kosten gesundheitsbewusster Kund:innen.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit bestehen weitere Mängel wie die vermeintlichen Erklärungen zur „Darmsanierung“, darunter haarsträubende Erklärungen zu Mangelzuständen infolge von Darmproblemen und Symptomen wie Depressionen.
Fazit:
Die Firma sollte die Begriffe „Detox“ sowie die krankheitsbezogenen Aussagen entfernen.
Stellungnahme der Divine Inspiration Ltd., Gozo, Malta
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 20.08.2024 liegt bisher keine Antwort vor.
Ergebnis
Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produkt informiert.