Das ärgert beim Einkauf:

Vollkommen unseriös: Werbung mit „Detox“ und mehrfacher „Entgiftungskraft“

Die Firma Nature’s Finest bewirbt ihre Pulver mit einer vermeintlichen „Entgiftungsformel“ zum Abnehmen und zur Reinigung des Körpers, obwohl es dafür keine Belege gibt.
getaeuscht

Im Online-Shop bewirbt Nature’s Finest mehrere Produkte prominent mit „Detox“ und Angaben wie „2-in-1-Entgiftungsformel zum Abnehmen“ oder „Vierfache Entgiftungskraft“. Dabei handelt es sich um gesundheitsbezogene Aussagen. Diese müssen wissenschaftlich nachgewiesen sein. Das ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht der Fall.
Der Anbieter sollte jeweils die Begriffe „Detox“ sowie die gesundheitsbezogenen Aussagen entfernen.

Mich ärgert die Werbung mit dem Wort detox bei den Produkten „Detox Belly Burn“, „Detox Anti-Age“ und „Detox Urinary“ von Nature’s Finest, obwohl dies meines Wissens verboten ist.
Verbraucherin aus Sinzig vom 08.08.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Werbung für „Detox“ ist unseriös: Eine Entgiftungsfunktion durch spezielle Lebensmittel ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Entsprechend gibt es auch keine „Entgiftungsformeln“ oder „Entgiftungskräfte“.

Darum geht’s:

Auf Naturesfinestfoods.de bewirbt der Anbieter seine Produkte „Belly Burn“, „Anti-Age“ und „Urinary“ jeweils prominent mit „Detox“ sowie den folgenden Aussagen:
•    „2-in-1-Entgiftungsformel zum Abnehmen, die hilft, hartnäckiges Bauchfett zu beseitigen.“
•    „Dreifache Entgiftungskraft“
•    „2-in-1-Entgiftungsformel, die hilft, den Körper zu reinigen und vorzeitige Alterung durch oxidativen Stress zu verhindern.“
•    „Doppelte Wirkung: Entgiftet den Körper, um Gewicht zu verlieren und verhindert oxidative Zellschäden“
•    „Eine 3-in-1-Entgiftungsformel, die zur Reinigung des Körpers beiträgt, die normale Harnfunktion unterstützt und die Ausscheidung von Giftstoffen verbessert.“
•    „Vierfache Entgiftungskraft“
Die Produkte kennzeichnet der Anbieter als Nahrungsergänzungsmittel. Die Pulver enthalten als Basis Maltodextrin oder Tapiokastärke sowie verschiedene Pflanzenextrakte, Vitamine und Aromen. 

Das ist geregelt: 

Nach der Health-Claims-Verordnung dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Für „Detox“ oder Entgiftung gibt es dort keine Zulassung.
Zur Kennzeichnung „Detox“ auf gemischten Kräutertees stellte der BGH mit einem Hinweisbeschluss aus dem Jahr 2017 Folgendes klar:
„Detox“ wird im Sinne einer entschlackenden oder entgiftenden Wirkung verstanden und ist somit gesundheitsbezogen. Hersteller dürfen die Angabe daher nur verwenden, wenn sie einen wissenschaftlichen Nachweis liefern.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbung mit „Detox“ und die zahlreichen Hinweise auf „Entgiftung“ sind für die Produkte nach unserer Rechtsauffassung nicht erlaubt. Es gibt keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben zur entgiftenden Wirkung von Lebensmitteln oder den genannten Inhaltsstoffen. Erst recht nicht zu einer mehrfach entgiftenden Wirkung. 
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit bestehen noch zahlreiche weitere Kennzeichnungsmängel, unter anderem nicht zugelassene Gesundheitsversprechen wie „Die Ballaststoffmischung absorbiert unverdaute Fette und Zucker“ und „Es hilft beim Übergewicht verlieren”. 

Fazit:

Die Firma sollte jeweils die Begriffe „Detox“ sowie die gesundheitsbezogenen Aussagen entfernen.

Stellungnahme der Nutrisslim d.o.o., Dobrava Slowenien

Kurzfassung, erstellt und übersetzt von Lebensmittelklarheit:
Die Firma teilt mit, dass die Produkte Detox Belly Burn, Detox Anti Age und Detox Urinary Chlorella-Pulver enthalte, für das bei der EFSA der Claim „Fördert die Entgiftung des Körpers“ anhängig sei. Dieser Claim erlaube auch die Verwendung des Namens Detox für Produkte.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Produkte des Anbieters informiert.