Das haben Gerichte entschieden:

Keine Wirkversprechen mehr für „dünner werdendes und kraftloses Haar“

Dr. Pfleger Arzneimittel darf nicht länger mit „haarsträubenden“ Aussagen für das Produkt „Bio-H-Tin Hair Essentials“ werben.
Entfernt per Gerichtsurteil

Mit einer Anzeige bewarb das Pharmaunternehmen in einer Frauenzeitschrift das Produkt „Bio-H-Tin“. Aussagen wie „11 % mehr Haare in nur 16 Wochen“ und „damit dünner werdendes und kraftloses Haar nicht zur Sorge wird“ vermittelten, dass es sich um ein effektives Mittel für das Wachstum der Haare „von innen heraus“ handelte. Diese Aussagen sind gesundheitsbezogen und nach einem Urteil des Landgerichts Bamberg nicht zulässig. 
Die Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH darf nicht länger mit den irreführenden Aussagen werben. Auf der Website hat der Anbieter die Werbung zu Haarwachstum entfernt.

Die Aussagen, mit denen Firmen die Wirkung ihrer Mittel anpreisen, werden wohl immer dreister. So wird in der „freundin“ vom 30.11.2022 das Produkt BIO-H-TIN Hair Essentials mit Aussagen wie „damit dünner werdendes und kraftloses Haar nicht zur Sorge wird“ und „11 % mehr Haare in nur 16 Wochen“ beworben. Das ist pure Angstmacherei vor potentiellem Haarausfall und dazu wird suggeriert, dass das Produkt zu besserem und mehr Haarwuchs führt. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass es irgendein Mittel gibt, das diese Wirkung hat (speziell genannt wird ja zu dieser Aussage kein Wirkstoff), finde ich die Werbung einfach nur dreist und unseriös.
Verbraucherin aus Freising vom 17.01.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Werbeanzeige

Mit der Anzeige vermittelt der Anbieter ein völlig übertriebenes Bild über die vermeintliche Auswirkung auf das Wachstum der Haare durch den Verzehr einer „kleinen Kapsel“ in einem Zeitraum von 16 Wochen.

Darum geht’s:

In der Zeitschrift „Freundin“, Ausgabe Nr. 26 aus dem Jahr 2022, wirbt die Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH auf Seite 75 mit einer Anzeige für das Produkt „Bio-H-Tin“. Im Mittelpunkt der Anzeige ist eine junge Frau mit langem vollem Haar zu sehen, links davon steht der Schriftzug „Für Haare voller WOW!“ 
Die Werbeaussagen dazu lauten:

  • „11 % mehr Haare in nur 16 Wochen*“
  • „Damit dünner werdendes und kraftloses Haar nicht zur Sorge wird: Bio-H-Tin Hair Essentials unterstützt die Grundversorgung der Haarwurzel und somit das gesunde Haarwachstum von innen heraus“
  • „Mit essentiellen Mikronährstoffen und wichtigen Spurenelementen“
  • „Nur eine kleine Kapsel täglich“

Auf der abgebildeten Packung ist erkennbar, dass Biotin, Zink, Selen sowie Hirseextrakt, L-Cystein und Pantothensäure im Produkt enthalten sind. 
Als Fußnote ist der Hinweis zu einer Quelle für ein „kürzlich entwickeltes Nahrungsergänzungsmittel für Haarwachstum und Nagelqualität bei Frauen“ abgedruckt.
Die Werbung vermittelt, dass speziell die Nährstoff-Kombination in „Bio-H-Tin Hair Essentials“ mit einer Kapsel pro Tag das Haarwachstum fördert.

Das ist geregelt:

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln. 
Unternehmen dürfen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Folgende Aussagen sind in Bezug auf Haare zugelassen:

  • Biotin: Trägt zur Erhaltung normaler Haare und normaler Haut bei
  • Zink: Trägt zur Erhaltung normaler Haut, Haare und Nägel bei
  • Selen: Trägt zur Erhaltung normaler Haare und Nägel bei

Für „Beauty-Claims“ – Angaben, die sich auf die Schönheit beziehen wie schönes Haar – gibt es keine speziellen rechtlichen Regelungen. Hier gilt das allgemeine Verbot der Irreführung in Bezug auf die Eigenschaften und Wirkungen eines Le-bensmittels.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Das geht eindeutig zu weit: Der Anbieter will mit seinem Produkt das Problem „dünner werdendes und kraftloses Haar“ an der Wurzel packen. Dabei verspricht er jedoch deutlich mehr als die enthaltenen Nährstoffe liefern können. Belegt sind für die beworbenen Substanzen weder Wirkungen zum Haarwachstum noch zu einem bestimmten Zeitraum. So darf für Biotin, also das für „Bio-H-Tin“ namensgebendeVitamin, lediglich mit der Erhaltung normaler Haare geworben werden. Hier entsteht insgesamt ein völlig falscher Eindruck über die mögliche Wirkung des Produkts auf Haare.

Fazit:

Der Anbieter sollte die nicht zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeversprechen entfernen.

Stellungnahme der Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH, Bamberg

Der Anbieter verzichtet auf eine Stellungnahme.

Ergebnis

Die Firma darf nach dem Urteil des Landgerichts Bamberg nicht länger mit den kritisierten Aussagen werben. Auf der Website hat der Anbieter Aussagen zum Haarwachstum entfernt.