So haben Hersteller reagiert:

Krankheitsbezogene Werbung für das Produkt Daily 6® entfernt

Änderung: Das Produkt Super Smart Daily 6® schützt weder vor Krebs noch vor Hautproblemen. Der Anbieter hat die kritisierten Aussagen im Online-Shop gestrichen.
Geändert

In seinem Online-Shop warb der Anbieter mit gesundheitsbezogenen Angaben für das Multivitamin-Präparat Daily 6®. Unter anderem sollte das Produkt vor bestimmten Herz-Kreislauf-Erkrankungen schützen. Krankheitsbezogene Aussagen sind nicht erlaubt. 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Firma mit Sitz in Portugal erfolgreich abgemahnt. Der Anbieter hat die krankheitsbezogenen Aussagen im Online-Shop entfernt.

Ich bin entsetzt darüber, dass bei Lebensmitteln dieses Anbieters ständig mit unzulässigen Gesundheitsversprechen geworben wird. In diesem Fall mit: "Trägt zur Prävention von kardiovaskulären Erkrankungen, Krebs und Hautproblemen bei." Dieser Firma sollte es untersagt werden, generell derartige Aussagen tätigen zu dürfen.
Verbraucher aus Hardegsen vom 04.11.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Die Werbung für das Multivitamin-Präparat vermittelt einen Schutz vor Erkrankungen wie Krebs und Hautproblemen. Diese Aussagen sind für Lebensmittel jedoch verboten und müssen daher unterbleiben.

Darum geht’s:

Auf super-smart.eu wirbt der Anbieter für das Nahrungsergänzungsmittel Daily 6®, unter anderem mit folgenden Aussagen:

  • „Allgemeine Stärkung des Organismus“
  • „Multivitamin-Formel: 54 Zutaten (Vitaminen, Antioxidantien, Phytonährstoffe, Mineralstoffe und andere natürliche und nicht durch den Menschen synthe-tisierte Nährstoffe).“
  • „Trägt zur Prävention von kardiovaskulären Erkrankungen, Krebs und Haut-problemen bei.“
  • „Würde die Form und das Wohlergehen begünstigen.“
  • „Diese einzigartige und anspruchsvolle Komposition verleiht unserem Pro-dukt einen starken Wert bei der Vorbeugung einer Reihe von Krankheiten. Es hilft, bestimmte Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bestimmte Krebsarten und einige Hautprobleme zu verhindern.“

Das ist geregelt:

Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zugeschrieben werden, die sie nicht besitzen. Außerdem dürfen Lebensmitteln keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden.
Die Health-Claims Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln, sowie solche Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogene Angaben sind danach verboten, sofern sie nicht den Anforderungen der HCVO entsprechen und in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Laut den Werbeaussagen soll die Einnahme von Daily 6® sowohl vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen schützen als auch vor bestimmten Krebsarten und Hautproblemen. Solche Aussagen in Bezug auf Erkrankungen sind für Nahrungsergänzungsmittel nicht erlaubt. Auch die „allgemeine Stärkung des Organismus“ ist als gesundheitsbezogene Angabe nach unserer Rechtsauffassung nicht zulässig.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Werbung mit gesundheits- und krankheitsbezogenen Angaben unterlassen.

Stellungnahme der SN Worldwide Unipessoal LDA, Portugal Funchal

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 23.03.2022 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Der Anbieter hat die krankheitsbezogenen Aussagen im Online-Shop entfernt.
Kritisch sehen wir nach wie vor die Werbung zur „allgemeinen Stärkung des Organismus“ für das Produkt.