So haben Hersteller reagiert:

Krankheitsbezogene Werbung für Feijoa-Frucht entfernt

Änderung: Die exotische Frucht „Feijoa“, auch als „Brasilianische Guave“ im Handel, sollte das Immunsystem stärken und Krebs bekämpfen. Inzwischen hat der Anbieter die Aussagen im Online-Shop gestrichen.
Geändert

Mit Aussagen wie „Feijoas gelten als „entzündungshemmend, immunstärkend und stimmungsaufhellend“, „sind gut für die Verdauung“ bis hin zur krebsbekämpfenden Wirkung warb der Online-Händler für die „Brasilianische Guave“ oder auch „Ananas Guave“. Bei einigen Aussagen handelt es sich um übertriebene gesundheitsbezogene Aussagen. Andere Aussagen sind sogar als krankheitsbezogen zu werten. 
Der Online-Händler hat nach einer Abmahnung die kritisierten Aussagen auf der Website entfernt.

„Ein weiteres bemerkenswertes nützliches Merkmal der Feijoa-Frucht ist ihre krebsbekämpfende Wirkung. Die regelmäßige Anwendung von Feijoa reduziert das Krebsrisiko um ein Vielfaches. Und mit dem vorhandenen Krebs kann eine stabile Remission erreicht werden. Natürlich können Sie nicht fanatisch auf diesen Fötus stehen, denn Feijoa ist nur ein Zusatz zur Hauptbehandlung.“
Ich fühle mich durch diese Werbeaussage getäuscht. Es wird eine medizinische Wirkung versprochen, die definitiv nicht vorhanden ist: Das Krebsrisiko soll angeblich um ein Vielfaches sinken – dafür gibt es keine Belege; außerdem wird eine „stabile Remission“" des vorhandenen Krebsleidens versprochen. Dies käme beinahe einer Heilung nahe und ist definitiv nicht zu belegen. Sehr wohl ist allerdings das Gegenteil zu belegen.
Auf der Webseite finden sich zudem weitere, zumindest fragwürdige Aussagen zur medizinischen Wirkung der Früchte. Allerdings ist die versprochene Remission des Krebses die krasseste Falschaussage.
Verbraucherin aus Essen vom 21.02.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Der Anbieter bewirbt die exotische Frucht „Feijoa“ mit gesundheitsbezogenen Aussagen wie „entzündungshemmend, immunstärkend und gut für die Verdauung“. Aussagen in Bezug auf eine „krebsbekämpfende Wirkung“ sind krankheitsbezogen und für Lebensmittel nicht erlaubt. Daher sollte die Werbung unterbleiben.

Darum geht’s:

Auf seiner Website wirbt „Tropical Fruit“ für die Frucht „Feijoa“, unter anderem mit folgenden Aussagen:

  • […] sondern ist auch super gesund.
  • Feijoas gelten als entzündungshemmend, immunstärkend und stimmungsaufhellend, sind gut für die Verdauung
  • 13 verschiedene Vitamine und sieben unterschiedliche Mineralstoffe machen die Feijoa zu einer wahren Gesundheitsbombe.
  • Ein weiteres bemerkenswertes nützliches Merkmal der Feijoa-Frucht ist ihre krebsbekämpfende Wirkung. Die regelmäßige Anwendung von Feijoa reduziert das Krebsrisiko um ein Vielfaches. Und mit dem vorhandenen Krebs kann eine stabile Remission erreicht werden.
  • Dank Vitamin C, einem hervorragenden Antioxidans, wird Feijoa bei der Bekämpfung von Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, Artherosklerose, Bluthochdruck, ARVI, Influenzen und Halsschmerzen eingesetzt.
  • Feijoa-Abkochungen und –Infusionen werden häufig zur Behandlung von Pyelonephritis verschiedener Ursachen eingesetzt.
  • Wirkung gegen Krebs

Das ist geregelt:

Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zugeschrieben werden, die nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind. Außerdem dürfen Lebensmitteln keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden.
In der deutschen Rechtsprechung wird Krankheit als jede auch nur vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers definiert.
Die Health-Claims Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln, sowie solche Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogene Angaben sind danach verboten, sofern sie nicht den Anforderungen der HCVO entsprechen und in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind.
Für Guave gibt es keine zugelassenen Claims in der Liste.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Durch die Werbung wird der Eindruck erweckt, dass durch den Verzehr der Früchte oder der abgekochten Bestandteile aus Früchten, Schale oder Blättern verschiedenste Krankheiten behandelt oder verhindert werden könnten. Solche Werbeaussagen sind für Lebensmittel nicht erlaubt. Auch die gesundheitsbezogenen Aussagen wie immunstärkend und stimmungsaufhellend sind für die Frucht nicht zugelassen.

Fazit:

Der Anbieter sollte die krankheitsbezogenen und nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen entfernen.

Stellungnahme der Jamarillo Vertrieb Lateinamerika GmbH, Kassel

Kurzfassung:

Die heutigen Pharmaunternehmen sind nicht daran interessiert, die Menschen darüber zu informieren, dass die Wirkstoffe in Arzneimitteln in der Natur vorkommen und nicht synthetisiert werden müssen, damit sie von unserem Körper leicht aufgenommen werden können. In den Tropen gibt es renommierte Ärzte, die dies bereits bewiesen haben.

Ergebnis

Der Anbieter hat die kritisierten Aussagen auf der Website entfernt.
Feijoa ist nach den Angaben auf der Website derzeit „nicht vorrätig“.