Kunella Spreewälderin Bio-Leinöl kaltgepresst und Angebot auf spreewald-praesente.de
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Sowohl auf dem Produkt als auch beim Angebot auf spreewald-praesente.de wird das Bio-Leinöl als „Spreewälderin“ angepriesen. Verbraucher könnten bei dieser Darstellung davon ausgehen, dass der Anbieter Leinsamen aus dem Spreewald für die Herstellung des Leinöls verwendet. Das ist nicht der Fall, wie die Herkunftsangabe neben der Öko-Kontrollnummer zeigt. Der Hersteller sollte das Etikett so gestalten, dass keine Missverständnisse über die Herkunft aufkommen können.
Beschwerde
Das Öl wird auf der Internet-Seite UND auf der Flasche mit "Spreewälderin" beworben. Neben dem Bio-Siegel steht jedoch zaghaft: "Nicht-EU-Landwirtschaft". Dies ist meines Erachtens Verbrauchertäuschung. Denn die "Spreewälderin" kommt aus dem Spreewald und nicht aus China oder sonst woher. Stände auf der Flasche nur BIO-Leinöl wäre das für mich vollkommen o.k.
Verbraucher aus Neustadt vom 14.11.2018
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Über dem Produktnamen „Bio-Leinöl“ steht deutlich „Spreewälderin“. Ganz unten auf dem Etikett stehen das EU-Biosiegel und daneben in kleiner Schrift die Herkunftsangabe „Nicht-EU-Landwirtschaft“. Der Online-Shop spreewald-praesente.de bewirbt das Produkt als BIO Leinöl kaltgepresst „Spreewälderin“ und nennt als Herkunft beim Bio-Siegel „Nicht-EU-Landwirtschaft“.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts verpflichtend vor, wenn ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher über das tatsächliche Ursprungsland oder den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre. Insbesondere wenn die dem Lebensmittel beigefügten Informationen oder das Etikett insgesamt sonst den Eindruck erwecken würden, das Lebensmittel komme aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort.
Die EU-Ökoverordnung schreibt bei Bio-Produkten eine Herkunftsangabe der landwirtschaftlichen Zutaten vor. Sie kann als „EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ erfolgen oder mit dem Ländernamen, falls alle Zutaten des Lebensmittels aus diesem Land stammen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Gestaltung des Etiketts und der Website legen nahe, dass der Leinsamen für das Öl aus dem Spreewald stammt, zumal der Spreewald als Region für die Produktion von Leinöl bekannt ist. Der klein gedruckte Herkunftshinweis „Nicht-EU-Landwirtschaft“ steht an anderer Stelle und kann dieses Missverständnis deshalb aus unserer Sicht nicht beheben.
Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Online-Shop spreewald-praesente.de mit der Angabe „reich an der mehrfach ungesättigten Omega-3-Fettsäure Linolensäure“ wirbt ohne deren tatsächlichen Gehalt im Leinöl zu nennen. Das schreibt aber die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health-Claims-Verordnung) vor.
Fazit:
Der Anbieter sollte die tatsächliche Ursprungsregion des Leinöls bereits auf der Schauseite deutlich nennen und klarstellen, dass „Spreewälderin“ keine Herkunftsangabe für das Leinöl ist.
Stellungnahme der Kunella Feinkost GmbH, Cottbus
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Die Marke „Spreewälderin“ bezieht sich nicht auf die Herkunft der Leinsaat sondern auf Herkunft und Firmensitz der Firma. Auf dem Etikett steht klar „Nicht-EU-Landwirtschaft“. Es gibt eine Vereinbarung mit dem Spreewaldverein, dass unter der Marke „Spreewald“ Leinsaat verwendet werden darf, die nicht aus der Spreewaldregion stammt.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.