Laekker Smoerbar mit Butter und Rapsöl
Zusammenfassung
Auf der Schauseite bewirbt der Hersteller Butter und Rapsöl als Bestandteile des Streichfetts. Tatsächlich enthält das Streichfett neben Butter zu gleichen Teilen Raps- und Palmöl. Dies erkennen Verbraucher:innen erst in der Zutatenliste auf der Rückseite. Um Missverständnisse über die verwendeten Fette zu vermeiden, sollte der Hersteller die Aufmachung des Produkts an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen.
Beschwerde
Auf der Vorderseite wird geworben "mit Butter und Rapsöl". Auf der Rückseite in der Beschreibung findet man heraus, daß genau die gleiche Menge Palmöl enthalten ist wie des Rapsöls. Das haben wir erst bemerkt als die Packung schon geöffnet war.
Verbraucher aus Oberreichenbach vom 28.06.2021
Verbraucher aus Hamburg vom 17.06.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Darum geht’s:
Der Hersteller nennt das Produkt auf der Schauseite „Smoerbar“ und ergänzt den Hinweis „mit Butter und Rapsöl, gekühlt streichfähig“. Die Rückseite beschreibt das Produkt als „Mischstreichfett mit 75 % Fett, davon 50 % Milchfett und 50 % ungehärtetes Pflanzenfett“. Die Zutatenliste führt Butter (45,7 %), Rapsöl (18,8 %), Palmöl (18,8 %) sowie weitere Zutaten auf.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren regelt die Verordnung die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Danach sind Mengenangaben für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder durch Worte, Bilder oder graphische Darstellung hervorgehoben sind.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Aufmachung des Produkts deutet auf ein Streichfett aus Butter und Rapsöl hin. Dass Verbraucher:innen sich getäuscht sehen, wenn sie den Anteil an Palmöl im Kleingedruckten erkennen, können wir gut nachvollziehen.
Fazit:
Um Missverständnisse über die verwendeten Fette zu vermeiden, sollte der Hersteller die Aufmachung des Produkts an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen.
Stellungnahme der Dragsbaek A/S, Thisted, Dänemark
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Die derzeitige Deklaration mit der Angabe „mit Butter und Rapsöl“ ist vor dem Hintergrund des herrschenden europäischen Verbraucherleitbildes des „mündigen Verbrauchers“ als angemessen“ anzusehen. Auf der Schauseite steht nicht „Butter und Rapsöl“, sondern „mit Butter und Rapsöl“. Ein Verbraucher kann daraus folgern, dass das Produkt aus weiteren Zutaten außer Butter und Rapsöl besteht. Unter Hinzuziehung des Zutatenverzeichnisses geht die Zusammensetzung zudem eindeutig hervor