Unilever Botterram, Becher
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Aufmachung des Streichfetts legt nahe, es handele sich um ein Fett, das im Wesentlichen aus Rapsöl, Butter und Buttermilch besteht. Erst durch die Zutatenliste wird klar, dass Palmfett noch vor Rapsöl steht. Der Anbieter sollte auf der Schauseite keinen falschen Eindruck über die Zusammensetzung des Streichfettes vermitteln.
Beschwerde
Palmfett: Auf dem gesamten Dekor wird nicht auf das Verwenden von Palmfett als größter Bestandteil des Produktes mit Ausnahme der Zutatenliste hingewiesen. […]
Die Abbildungen zeigen flüssige Komponenten und sollen wohl das Mischen von Rapsöl und Buttermilch darstellen. Raps ist auch als Nahrung für die Kuh abgebildet. Palmöl kommt gar nicht vor. Durch diese Verfahrensweise fühle ich mich als Kunde massiv getäuscht. […]
Verbraucher aus Landsberg am Lech vom 28.02.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Auf dem Deckel steht „Frischer Buttergeschmack“ und „Rezept mit Rapsöl, Butter und Buttermilch“. Die Schauseite zeigt im Vordergrund eine Kuh und Rapspflanzen.
Auf der Rückseite steht die Bezeichnung „Mischstreichfett 70 %, Fettanteil aus 88 %, pflanzlichen Ölen und Fetten und 12 % Milchfett“ sowie die Zutatenliste. Sie listet „pflanzliche Fette und Öle (Palm, 24 % Raps), 28 % Buttermilch, 10 % Butter“ sowie weitere Zutaten auf.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Ebenso schreibt die LMIV vor, die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils im Zutatenverzeichnis aufzuführen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Schauseite der Verpackung stellt drei Zutaten des Streichfetts mit dem Hinweis „Rezept mit Rapsöl, Butter und Buttermilch“ heraus. Dieser Hinweis sagt nichts über die Mengenverhältnisse von Rapsöl und Butter im Fettanteil aus. Dass Palmfett an erster Stelle der Zutatenliste steht und damit in größerer Menge als Rapsöl enthalten ist, werden Verbraucher unserer Meinung nach bei der Aufmachung des Streichfetts nicht erwarten.
Fazit:
Der Anbieter sollte auf der Schauseite keinen falschen Eindruck über die Zusammensetzung des Streichfettes vermitteln.
Stellungnahme der Upfield Deutschland GmbH, Hamburg
Wir sind darauf bedacht, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten und wollen unsere Verbraucher nicht täuschen. Durch die Gestaltung und Kennzeichnung des Produktes mit der großflächigen Abbildung von Raps wird hinreichend deutlich, dass es sich bei dem Produkt nicht um reine Butter handelt. Zudem setzt die Angabe „Mit […] Butter“ denklogisch voraus, dass das Produkt keine reine Butter ist. Der Fantasiebegriff „Botterram“ wird seit seiner ersten Einführung 1874 nicht mit klassischer Butter verbunden. Schließlich deutet auch der Wickler als Verpackungsform heute nicht mehr eindeutig auf Butter hin, da auch Buttererzeugnisse vielfach in der früher margarinetypischen Becherverpackung in den Verkehr gebracht werden.
Ergebnis
Der Hersteller teilt mit, dass er kurzfristig keine Veranlassung sieht die Produktgestaltung zu verändern. Bei der Weiterentwicklung des Produkts werde die Rückmeldung jedoch berücksichtigt.
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.